Auto & Co. Spezial
: Werkstatt: Auftrag konkret formulieren

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Redaktion Sonderthemen
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Der Reparaturauftrag sollte die Arbeiten und einen Fertigstellungstermin enthalten. Je genauer der Werkstattauftrag schriftlich formuliert ist, desto besser lassen sich Streitigkeiten vermeiden. Sehen Sie mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Werkstatt Ihr Fahrzeug auf einer Hebebühne durch. So können Sie besprechen, was alles repariert werden soll, und der Fachmann bzw. die Fachfrau kann Ihnen Reparatur-Empfehlungen geben. Die Werkstatt hat eine Beratungspflicht: Sie muss Kunden und Kundinnen sowohl technisch als auch wirtschaftlich über Art und Umfang der erforderlichen Reparaturen aufklären. Außerdem müssen die zu erwartenden Kosten und die günstigste Möglichkeit der Reparatur besprochen werden. Verletzt die Werkstatt diese Pflichten, können Sie unter Umständen Schadenersatz geltend machen. Lassen Sie sich eine Durchschrift der Auftragsbestätigung geben. Damit können Sie nachweisen, welche Arbeiten Sie ausführen lassen wollten. Falls die Auftragsbestätigung zugleich der Abholschein ist, sollten Sie unbedingt eine Kopie davon anfertigen. ⇥adac

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