Tag der Pflege: Abtretungserklärung nur unter Vorbehalt

Bürokratie ersparen durch Abtretung: Mit einer Abtretungserklärung können Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse abrechnen, ohne dass Pflegebedürftige selbst in Vorleistung gehen müssen. ⇥Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Sebastian GollnowWer Leistungen von einem Pflegedienst in Anspruch nimmt, muss dafür bezahlen. Pflegebedürftige Menschen bekommen allerdings regelmäßig Unterstützung von der Pflegekasse. Einziger Nachteil: Betroffene gehen meist zunächst in Vorleistung und müssen anschließend bürokratischen Aufwand betreiben, um an das Geld von der Pflegekasse zu kommen.
Das geht auch einfacher - mit einer sogenannten Abtretungserklärung, die Pflegebedürftige dem jeweiligen Pflege- oder Betreuungsdienst ausstellen können. Damit können Anbieter direkt selbst mit der Pflegekasse abrechnen und übernehmen sämtliche Kommunikation. Das berge allerdings auch eine Gefahr, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Erklärung getrennt vom Pflegevertrag behandeln
Verbraucherschützerin Verena Querling beobachtet, dass Anbieter, denen eine solche Abtretungserklärung gegeben wurde, häufig Leistungsbudgets bei den Kassen abrufen, ohne dass Pflegebedürftige das „nachvollziehen konnten oder überhaupt davon erfahren haben“.
Wer eine Abtretungserklärung abgibt, kann nicht mehr selbstständig und flexibel nach Bedarf über die Budgets verfügen. Besser sollte sich die Abtretungserklärung auf eine bestimmte, zeitlich begrenzte Leistung beschränken - zum Beispiel den Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Zudem sollten der Pflegevertrag und die Abtretungserklärung immer getrennte Verträge sein.⇥dpa

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