Tag des Hundes: Sicherheit im Alltag

Tierhalterhaftpflicht: Wenn der Hund Schäden verursacht, ist eine eigene Versicherung für Hundehalter oft unerlässlich, um für entstandene Schäden aufzukommen. ⇥Foto: Christin Klose/dpa-mag
Christin KloseZerstört ein Hund den Zaun des Nachbarn oder verletzt sogar Personen, sind Tierhalter grundsätzlich dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Anders als Kleintiere, also Hasen, Katzen oder Vögel, sind Hunde nicht in der Privathaftpflicht mitversichert.
Für Hunde und auch für Pferde gibt es eine eigene Tierhalterhaftpflicht, erklärt ein Versicherungsexperte auf der Internetseite des Industrieverbandes Heimtierbedarf (IVH). In der Regel kostet diese 50 bis 120 Euro pro Jahr - je nach Hunderasse sowie Größe (Schulterhöhe) des Tieres. Ob Hundehalter diese Versicherung abschließen müssen, hängt von ihrem Wohnort ab. Als einziges Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern dazu keine Vorschriften. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es diese Pflicht. In allen übrigen Ländern gilt sie nur für bestimmte Hunderassen und aggressive Tiere.
Augen auf bei den Versicherungsbedingungen
Haftpflichtversicherungen greifen generell bei Schäden an Fremden oder deren Eigentum, die nicht vorsätzlich entstanden sind, erklärt der Versicherungsexperte. Dazu können Bisswunden gehören, aber auch die Folgen eines Fahrradsturzes. Wer vor einigen Jahren eine Versicherung abgeschlossen hat, sollte seinen Schutz überprüfen. Die Versicherungssumme sollte mittlerweile zwischen zehn und fünfzig Millionen liegen. Zudem sollte die Klausel enthalten sein, dass die Versicherung auch bei einem Verstoß gegen die Halterpflichten greift - also wenn der Hund nicht an der Leine geführt wurde. ⇥dpa-mag

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