FCZD1005 In Guten Händen: Hausnotruf mit einem Klick

Ein Hausnotruf hat viele Vorteile und gibt den Angehörigen und den zu Pflegenden Sicherheit. ⇥⇥Foto: JP STUDIO LAB/stock.adobe.com
JP STUDIO LAB - stock.adobe.comEigenständig und selbstbestimmt leben, aber trotzdem im Notfall immer schnell Hilfe rufen können: Das ermöglicht ein Hausnotruf. Das entlastet nicht nur Betroffene, sondern auch Angehörige. Sie müssen sich weniger Sorgen machen, wenn Hilfe stets nur einen Knopfdruck entfernt ist. Aber wie funktioniert ein Notfallknopf zuhause genau und unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten. www.pflege.de gibt darüber Auskunft.
Was ist ein Hausnotruf?
Ein Hausnotruf sorgt dafür, dass eine Person nach einem schweren Sturz oder in einem anderen Notfall immer noch die Möglichkeit hat, schnell und einfach Hilfe zu rufen. Ein Knopfdruck reicht aus, um eine direkte Verbindung zur Notrufzentrale oder zu Angehörigen herzustellen. Ein klassisches Hausnotrufsystem besteht aus
- einem kleinen wasserdichten Notrufknopf, der als Armband, Halskette oder Schlüsselanhänger immer am Körper getragen werden kann und per Funk mit der Basisstation verbunden ist.
- Eine Basisstation, die im Haus oder in der Wohnung installiert wird und über Festnetz oder per Mobilfunk eine Telefonverbindung zur Notrufzentrale herstellen kann.
- Eine spezielle Hausnotrufzentrale, die einen ausgelösten Notruf direkt der Person zuordnen kann und nach einer kurzen Klärung schnell die passende Hilfe verständigt.
Die Entscheidung für einen Hausnotruf hat mehrere Vorteile: Der Notruf funktioniert auch bei komplettem Stromausfall. Auch ist das Absetzen des Notrufes vereinfacht. Ein einfacher Knopfdruck reicht. Es muss keine Nummer gewählt werden und es sind auch keine weiteren Angaben nötig.
Zusatzleistungen zum Hausnotruf
Über die gängigen Basisfunktionen hinaus gibt es verschiedene wählbare Zusatzfunktionen. Diese sind in der Regel mit einem Aufpreis verbunden. Wie zum Beispiel die Schlüsselhinterlegung: Dabei wird der Wohnungsschlüssel entweder beim zuständigen Hausnotruf-Anbieter oder in einem Schlüsseltresor nahe der Wohnung hinterlegt. In einem Notfall kann der Anbieter dann schnell den Schlüssel bereitstellen oder über einen Zahlencode den Zugang zum Schlüsseltresor ermöglichen.
Die „Mir-geht-es-gut-Taste“: Was geschieht, wenn die Person aufgrund einer besonderen Notlage trotz Hausnotruf keinen Notruf mehr absetzen kann? Für diesen und ähnliche Fälle gibt es die „Mir-geht-es-gut-Taste“. Diese Taste soll die Person auf ihrem Gerät in einem vereinbarten Zeitraum drücken. Passiert dies nicht, ruft die Hausnotruf-Zentrale aktiv an und klärt, ob ein Problem besteht. Kann die Person nicht erreicht werden, löst die Zentrale einen Notruf aus. Die Sturzerkennung: Sie ist dafür gedacht, Notsituationen selbständig sofort zu erkennen. Dafür ist im Notfallknopf ein besonderer Sensor integriert, der Stürze automatisch erkennt.
Der Hausnotruf löst dann einen vorläufigen Alarm aus, der mit einem Tonsignal angekündigt wird. Bei einem Fehlalarm kann die Person innerhalb eines bestimmten Zeitraums per Knopfdruck signalisieren, dass alles okay ist und so Entwarnung geben.
Kosten für einen Hausnotruf
Für einen Hausnotruf fallen oft einmalige Einrichtungskosten an, die in der Regel bei 10 bis 80 Euro liegen. Danach bezahlen Sie eine monatliche Nutzungsgebühr, die in etwa bei 25 Euro liegt. Die monatlichen Kosten können sich durch optionale Zusatzleistungen auf etwa 40 bis 55 Euro erhöhen.
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 03.09.2015 entschieden, dass die Kosten für einen Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Pflegebedürftige in seiner eigenen Wohnung, einem Altenheim oder einer betreuten Wohnanlage untergebracht ist.
An eine Zentrale angeschlossene Hausnotrufsysteme sind offiziell anerkannte technische Pflegehilfsmittel und werden von der Pflegekasse mit einem monatlichen Zuschuss von höchstens 25,50 Euro unterstützt.
Das gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und oft lediglich bei festen Vertragspartnern Ihrer Pflegeversicherung. Dazu muss die Personmindestens den Pflegegrad 1 nachweisen und man muss aufgrund von Erkrankungen oder der Pflegesituation davon ausgehen, dass eine Notsituation jederzeit eintreten kann. Zum Beispiel durch einen Sturz. Die Person kann in einer Notsituation wahrscheinlich keinen Notruf mit einem herkömmlichen Telefon tätigen.
Einen Großteil der Zeit ist die Person allein zuhause oder zusammen mit anderen Personen, die im Notfall nicht in der Lage sind, Hilfe zu holen.
In der Praxis sind die Lebensverhältnisse oft der entscheidende Punkt. Die anderen beiden Voraussetzungen müssen in der Regel angenommen werden, wenn die Person einen anerkannten Pflegegrad hat.
⇥www.pflege.de

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