Photovoltaik: Diese Förderungen gibt es für PV-Anlagen in Brandenburg

Dachfläche sinnvoll nutzen und Energie gewinnen.
Shutterstock/ChrisAdamsPhotovoltaikanlagen wandeln Sonnenlicht in Strom um und können damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Wer Solarstrom auf dem eigenen Dach, an der Fassade oder auf einer Freifläche erzeugt, macht sich unabhängiger von steigenden Strompreisen, senkt langfristig die eigenen Energiekosten und kann überschüssige Energie ins öffentliche Netz einspeisen. Auch für Unternehmen, Kommunen und Eigentümer von Freiflächen kann sich die Investition lohnen – etwa durch die Nutzung selbst erzeugten Stroms, Einspeisevergütungen oder Förderkredite.
In Brandenburg bestehen dafür verschiedene Möglichkeiten: Neben bundesweiten Regelungen und Förderangeboten gibt es Programme des Landes sowie kommunale Zuschüsse. Welche Unterstützung infrage kommt, hängt unter anderem vom Standort, der Größe und der Nutzung der Anlage ab. Wer eine Photovoltaikanlage in Brandenburg plant, sollte sich deshalb frühzeitig über aktuelle Förderbedingungen, Fristen und verfügbare Mittel informieren.
Gibt es eine Solarpflicht in Brandenburg?
Für private Wohngebäude gibt es in Brandenburg aktuell keine Solarpflicht. Seit 2024 gilt jedoch eine Solarplicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern. Diese Pflicht gilt für Neubau-Gebäude sowie Altbauten, deren Dach erneuert wird. Eine sukzessive Erweiterung der Solarpflicht auf private Wohnhäuser ist geplant. Der Grund dafür: Eine neue EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass Neubauten bis Ende der 2020er Jahre mit Solar ausgestattet sein sollen. Da der Rechtsrahmen von EU und Bund noch nicht vollumfänglich geklärt ist, gibt es noch keine Details zur Umsetzung.
Welche bundesweiten Förderungen gibt es?
Wer eine Photovoltaik-Anlage errichtet oder eine bestehende PV-Anlage erweitert, speist Strom in das öffentliche Netz ein und wird dafür vergütet. Das geschieht auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Anspruch auf diese Vergütung haben Besitzer für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. Aktuelle Fördersätze für PV-Anlagen sind online bei der Bundesnetzagentur abzurufen. Die Höhe der Vergütung orientiert sich am Datum der Inbetriebnahme, der Leistung der Anlage und der Art der Einspeisung. Die Sätze der Vergütung ändern sich regelmäßig, weshalb man die aktuellen Werte bei der Bundesnetzagentur abrufen sollte. Auch nach Ablauf des Förderungsanspruchs kann der produzierte Strom weiterhin ins Netz eingespeist werden. Vergütet wird er dann zum Jahresmarktwert für Strom aus solarer Strahlungsenergie. Alternativ kann man produzierten Strom auch selbst nutzen und lediglich überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen.
Erneuerbare Energien – Standard
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet ein Förderungsdarlehen für die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen an. KfW-Kredit Nummer 270 bietet ein Förderungsdarlehen für Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen in Brandenburg. Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung oder der Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen. Bedingung ist, dass ein Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme in das öffentliche Netz eingespeist wird. Weitere Konditionen und Details finden Interessierte auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Steuerliche Vorteile bei der Errichtung einer PV-Anlage
Seit 2022 sind kleinere PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern in der Regel von der Einkommensteuer befreit. Außerdem gilt seit 2023 in zahlreichen Fällen ein Umsatzsteuersatz von null Prozent auf den Kauf und die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Wer von dieser Steuerregelung profitieren kann, ist auf der Webseite des Finanzamts Brandenburg nachzulesen.
Erneuerbare Energien Brandenburg 2025
Im Rahmen dieses Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa den Ausbau erneuerbarer Energien in Brandenburg über die ILB. Gefördert werden hier kleine und mittelständische Unternehmen, juristische Personen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten und Stadtwerke sowie Versorger gemäß EnWG. Gefördert werden unter anderem PV-Anlagen auf Parkplatzflächen, Floating-PV-Anlagen, Agri-Photovoltaikanlagen, Geothermieanlagen und fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der ILB.
Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet Privatpersonen die Möglichkeit für ein zinsfreies Darlehen von bis zu 230.000 Euro für die Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutzten Privatimmobilien zur energetischen Sanierung. Seit 2026 umfasst die Grundförderung rund 10.000 Euro Zuschuss. Kauft man eine Bestandsimmobilie und nimmt anschließend eine Modernisierung vor, wird außerdem ein weiteres Darlehen von 20.000 möglich. Genaue Informationen, Förderungskriterien und mehr finden Interessierte auf der Webseite der ILB.
Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in Potsdam
In der Landeshauptstadt steht das Förderprogramm Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in Potsdam zur Verfügung. Für eine Förderung kommen Personen mit Erstwohnsitz in Potsdam in Frage sowie gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Landeshauptstadt. Photovoltaikanlagen können über dieses Programm ebenfalls gefördert werden. Hier sind pro Steckersolargerät mit einer Leistung bis 0,6 Kilowatt-Peak pauschal rund 100 Euro möglich. Dach- oder Fasadenmontage oder die Verwendung von Solarziegeln kann mit bis zu 200 Euro je Kilowatt-Peak installierter Leistung gefördert werden. Die maximale Förderleistung pro Objekt liegt bei 1200 Euro.
Um Förderungen aus diesem Programm zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Bedingungen erfüllen. So muss die Anlage weitestgehend verschattungsfrei sein, die verwendeten Wechselrichter müssen VDE-Normen entsprechen, für den Anschluss eines Steckersolargeräts muss ein bestimmter Stecker verwendet werden und man muss sich vor Beantragung und Umsetzung des Vorhabens mindestens einmal von einem zertifizierten Energieberater beraten lassen. Alle Details finden Interessierte in der Richtlinie. Wichtig: Für das Jahr 2026 ist der Fördertopf bereits ausgeschöpft.
Wer eine PV-Anlage installieren oder aufrüsten möchte, findet verschiedene Fördermöglichkeiten oder vergünstigte Darlehen. Auch Kommunen bieten häufig eigene Förderprogramme an. Diese sind jedoch in der Regel schnell ausgeschöpft. Vor einer Antragstellung lohnt sich deshalb die Prüfung, ob es Verfügbarkeiten für das laufende Kalenderjahr gibt.