Islamismus in Brandenburg
: Landrat Gernot Schmidt spricht von 22 Gefährdern in MOL

Landrat Gernot Schmidt (SPD) hat öffentlich die Flüchtlingspolitik kritisiert. Er berichtet, dass in den Unterkünften in Märkisch-Oderland 22 Gefährder leben, darunter ein verurteilter IS-Terrorist.
Von
Felix Krone
Seelow
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Krisenstab nach Ausbruch der Maul- und Klauenseuche: 11.01.2025, Brandenburg, Seelow: Hanka Mittelstädt (SPD), Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Brandenburg, und Gernot Schmidt (SPD), Landrat des Kreises Märkisch-Oderland, nehmen an einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Krisenstabes zur Maul- und Klauenseuche teil. Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in einer Büffelherde in Brandenburg gehen die Untersuchungen zu der für Tiere hochansteckenden Viruserkrankung weiter. Bundesweit wird die Entwicklung mit Besorgnis verfolgt. Foto: Patrick Pleul/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Nimmt kein Blatt vor den Mund: Gernot Schmidt (SPD), seit 2005 Landrat von Märkisch-Oderland, findet, ein verteilter IS-Terrorist müsse nach Syrien abgeschoben werden.

Patrick Pleul/dpa (Archiv)
  • Landrat Gernot Schmidt kritisiert die Flüchtlingspolitik in Märkisch-Oderland.
  • 22 islamistische Gefährder leben in den Unterkünften, darunter ein verurteilter IS-Terrorist.
  • Schmidt fordert Abschiebung von Gefährdern, insbesondere des Syrers Shaas al-M.
  • Trotz Verurteilung und Haft lebt Shaas al-M. weiterhin in Deutschland.
  • Märkisch-Oderland plant restriktive Maßnahmen wie Bezahlkarten und ein Ausreisezentrum.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In einem Beitrag der überregionalen Tageszeitung Welt hat der seit 2005 amtierende MOL-Landrat Gernot Schmidt sein Unverständnis über gewisse Auswirkungen der deutschen Flüchtlingspolitik zum Ausdruck gebracht. Er sei gewiss kein Scharfmacher, betonte er, „aber bei manchen Fällen muss man sich fragen, ob die Dinge nicht in eine grundsätzliche falsche Richtung gehen.“

Etwa im Falle des 28-jährigen Syrers Shaas al-M., der aktuell in einer Flüchtlingsunterkunft in Märkisch-Oderland lebt. Dieser hatte sich in Syrien im Alter von 16 Jahren einer islamistischen Terrorgruppe angeschlossen, die später im sogenannten Islamischen Staat (IS) aufging. Seine Eltern schickten ihn im August 2015 über die Balkanroute nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte Shaas al-M. drei Monate nach seiner Einreise als Flüchtling an.

28-Jähriger spähte potenzielle Anschlagsziele in Berlin aus

Zunächst wurde er in einer Unterkunft in Bad Belzig untergebracht. Seinen Deutschkurs brach er ab. Er versuchte, in das Gebiet des IS nach Syrien auszureisen. Der Plan scheiterte. Er spähte stattdessen den Alexanderplatz in Berlin aus, übermittelte dem IS Informationen zum Reichstag und zum Brandenburger Tor. Das Ziel: die Vorbereitung eines Terroranschlags.

Schließlich nahm die Polizei Shaas al-M. im März 2016 fest. Im Mai 2017 verurteilte ihn das Berliner Kammergericht zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren Haft. Im März 2021 kam er frei, inzwischen lebt er in einer Flüchtlingsunterkunft in einer Kleinstadt in Märkisch-Oderland. Alle Versuche, ihn außer Landes zu bringen, scheiterten.

Einerseits legte der Syrer gegen die diversen Entscheidungen zur Aberkennung seines Flüchtlingsstatus und zur Ausweisung Widerspruch ein. Andererseits schiebt die Bundesrepublik seit 2012 aufgrund der dortigen Lage generell nicht nach Syrien ab. Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD) hatte nach dem Sturz von Langzeit-Diktator Bashar al-Assad zu Beginn des Jahres zwar angekündigt, den Schutzstatus für Asylbewerber und Flüchtlinge aus Syrien angesichts der veränderten Lage im Land zu überprüfen. Ein Ergebnis gibt es bislang allerdings nicht.

„Ich finde, dass solche Menschen abgeschoben werden sollten“

Shaas al-M. wird so wohl vorerst in Deutschland bleiben. Sein Anwalt hat nach Angaben der Welt sogar beantragt, dass der verurteilte IS-Terrorist künftig nach Berlin fahren darf, was ihm räumliche Beschränkungen aktuell untersagen.

Schmidt erklärt, ob die derzeitige Lage in Syrien eine Abschiebung rechtlich unmöglich mache, wisse er nicht. Ebenso wenig könne er sagen, ob sich al-M. mittlerweile von seinem radikalen Gedankengut distanziert habe. Worin er sich sicher ist: „Ich finde, dass solche Menschen abgeschoben werden sollten.“

22 islamistische Gefährder leben in Märkisch-Oderland

Im Gespräch mit der Welt berichtet er davon, dass er kürzlich bei der Kreisverwaltung angefragt habe, wie viele Bewohner von Flüchtlingsunterkünften in Märkisch-Oderland als Gefährder eingestuft sind. Diese Anfrage habe ergeben, dass derzeit 22 islamistische Gefährder in den Flüchtlingsunterkünften in Märkisch-Oderland leben.

Schmidt gilt als Befürworter einer eher restriktiven Flüchtlingspolitik: als erster Landkreis in Brandenburg führte Märkisch-Oderland im Mai 2024 die Bezahlkarte für Flüchtlinge ein. Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Zudem ist auf der Oderinsel Küstrin-Kietz ein Ausreisezentrum geplant.

Schmidt macht immer wieder auf die Überforderung der Kommunen mit den Migranten aufmerksam, kritisiert die Bundespolitik. Bereits im März 2023 sagte er gegenüber der Welt: „Wir haben politische Eliten, die in Illusionen leben.“