Luftverschmutzung: Mit oder ohne Brücke – Bad Freienwalde droht Verlust des Kurstadt-Status

Antworten gesucht: Wie viel Verkehr rollt durch Bad Freienwalde, wenn die Brücke einmal weg ist? Wie viel Dreck wird dann in die Luft geblasen? In Potsdam sieht man sich für diese Fragen nicht verantwortlich.
Jörn KerckhoffDarin heißt es gleich zu Beginn, dass sich die Stadt Bad Freienwalde, der Landkreis Märkisch Oderland und die Auftragsverwaltung Brandenburg in Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung des Bundes am 28. Juni 2016 in einer Verwaltungsvereinbarung darüber verständigt hätten, dass die Umgestaltung des Knotenpunktes B 158/Wriezener Straße federführend durch die Stadt Bad Freienwalde durchgeführt wird. „Mit dieser Verwaltungsvereinbarung werden die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt“, heißt es in dem Schreiben der Landesregierung. Die alleinige Verantwortung zur Erlangung und Umsetzung des Baurechts liege somit bei der Kommune und so müssten die Fragen, die Lars Günther nun der Landesregierung gestellt hat, dem Grunde nach an die Stadt Bad Freienwalde gerichtet werden. So könne durch die Landesregierung keine abschließende beziehungsweise umfassende Beantwortung des Fragenkatalogs erfolgen, heißt es in dem Schreiben.
So bleiben die Antworten tatsächlich reichlich kryptisch. Etwa auf die Frage Günthers, warum an dem Brückenabriss trotz einer absehbaren Luftverschlechterung festgehalten werden soll, wenn der Bau einer Umgehungsstraße, die besonders den Verkehr zwischen Berlin und dem Polenmarkt in Osinóv Dolny abfedern könnte, nicht zu erwarten ist. Der Abriss der Brücke sei mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2015 aber direkt im Zusammenhang mit dem Bau einer Umgehungsstraße diskutiert worden, führt Günther an. Und zwar weil sich der „Polenverkehr“ vor allem am Wochenende oftmals bis weit in das Stadtgebiet staue.
In der Antwort geht die Landesregierung überhaupt nicht auf das Thema Umgehungsstraße ein. Da heißt es nur, dass der Abriss der Brücke eine Auflage des Gesundheitsministeriums zum Erhalt des Kurstadtstatus sei. Dies wurde in einem Bescheid vom 15. Dezember 2003 erklärt und und in einem Änderungsbescheid vom 24. Mai 2016 bekräftigt. Das war’s.
Verkehr, Luftbelastung und Sicherheit
Auf die Frage, wie bei einer zu erwartenden Verschlechterung der Luftqualität verhindert werden könne, dass Bad Freienwalde das Prädikat als anerkannter Kurort verliert, lautet die Antwort relativ lapidar: „Entsprechende Maßnahmen obliegen der kommunalen Selbstverwaltung.“ Auch auf die Frage nach der Messung des Verkehrsaufkommens und der Luftwerte, besonders zu Zeiten in denen besonders viele Fahrzeuge durch die Kurstadt rollen, heißt es nur: „Die Fragestellung ist Teil des Bebauungsplanverfahrens. Der Landesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.“
Ähnlich knappe Antworten auf eine ganze Reihe von Fragen – die sich oftmals allerdings auch immer um die Themen Verkehrsaufkommen, Luftbelastung durch mehr Emissionen und Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer drehen, lauten die Antworten entweder, dass der Landesregierung keine Kenntnisse vorliegen, oder, dass diese Punkte im Zuge des Bebauungsplanverfahrens geklärt werden müssen.