„Der Abriss der Brücke gehört nach wie vor zu den Auflagen für die staatliche Anerkennung als Moorheilbad. Der Bau einer Umgehungsstraße um Bad Freienwalde hingegen steht nicht als Auflage im Änderungsbescheid.“ Das ist die Antwort von Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnenmacher ...