Das Land Brandenburg will eine Familie entschädigen, der wegen eines Fehlers des Amtsgerichts Luckenwalde der Verlust ihres Eigenheims samt Grundstück droht. „Das Land wird der Familie den Schaden ersetzen müssen“, sagte der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Klaus-Christoph Clavée, am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags.
Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) versicherte, dass die Familie Schadenersatz bekomme, ohne einen aufwendigen Staatshaftungsprozess führen zu müssen.

Grundstück wurde bei einer Versteigerung verkauft

Wie die Linke-Abgeordnete Marlen Block zuvor im Ausschuss berichtete, hatte die Familie im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär das Grundstück in Rangsdorf (Teltow-Fläming) erworben. Das etwa 1000 Quadratmeter große Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.
Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass das Amtsgericht Luckenwalde versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen und ihn anzuschreiben. Wegen dieses Fehlers sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks – samt Haus. Die Familie kämpfte dagegen vor dem Oberlandesgericht. Doch die Richter erklärten in einem ersten Teilurteil, dass der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks sei. Daher soll die Familie dem Erbe nun darlegen, welchen finanziellen Nutzen sie aus der Immobilie gezogen habe.

Wann Grundstück an Erben übergeben wird, ist noch nicht klar

Über die Frage einer Herausgabe des Grundstücks und einen Räumungsanspruch des Erben sei noch keine Entscheidung gefallen, betonte Clavée. Erst dann könne der Schaden für die Familie berechnet und der Schadenersatz gezahlt werden. Immerhin seien der Familie aber bereits Verfahrenskosten erstattet worden, sagte Clavée.