Hunde in Friedland: Mikrochip und Leinenzwang – das müssen Hundehalter wissen

Die neue Hundehalterverordnung in Brandenburg bringt einige Veränderung mit sich: In Bereich der Stadt Friedland müssen Hunde mittels Mikrochip gekennzeichnet werden.
Thomas Warnack/dpa- Neue Hundehalterverordnung in Brandenburg seit 1. Juli 2024.
- Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde ab acht Wochen per Mikrochip Pflicht.
- Erweiterter Leinenzwang in Mehrfamilienhäusern und zugehörigen Grundstücken.
- Führungszeugnis nur noch für Halter gefährlicher Hunde nötig.
- Mikrochip-Nachmeldung bis 31. Januar 2025 im Bürgerbüro Friedland.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg, welche seit dem 1. Juli 2024 gilt, bringt einige Veränderungen mit sich. Wie die Stadtverwaltung in Friedland mitteilt, gehören zu den wesentlichsten Änderungen für Hundehalter, dass die Kategorisierung der sogenannten 40/20-Hunde (Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm) entfällt.
Dafür wird die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gegenüber der Ordnungsbehörde ab sofort, für alle Hunde ab einem Alten von acht Wochen, verpflichtend. Hundehalterinnen und -halter, deren Hund(e) bisher noch nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind, haben jetzt bis zum 31. Januar 2025 Zeit, dies nachzuholen und bei der Stadtverwaltung von Friedland anzuzeigen. Die Nachmeldung der Mikrochipnummer erfolgt im Bürgerbüro.
Leinenzwang in Mehrfamilienhäusern Friedland ausgeweitet
Des Weiteren gilt der Nachweis über die Zuverlässigkeit der Tierhalter (max. 3 Monate altes Führungszeugnis) nur noch für gefährliche Hunde. Die „Rasselisten“ fallen weg. Es gibt nur noch eine Unterteilung in (nichtgefährliche) Hunde und gefährliche Hunde. Darüber hinaus kann die Ordnungsbehörde einen Hund aufgrund seines Verhaltens als gefährlich einstufen und eine Begutachtung durch einen geeigneten Sachverständigen anordnen.
Mit der An- oder Ummeldung der Hunde sind ab sofort alle für die Beurteilung der Gefährlichkeit maßgeblichen Umstände wie beispielsweise Ordnungsverfügung oder Auflagen sowie Vorkommnisse zu melden. Die Grundsätze zur Leinenpflicht und dem Maulkorbzwang sind vergleichbar mit den alten Regelungen.
„Ausgeweitet wurde jedoch der Leinenzwang in Mehrfamilienhäusern“, heißt es seitens der Verwaltung. Daher gilt zusätzlich zum Leinenzwang in den Treppenhäusern, Gemeinschaftsräumen und Zuwegungen dies jetzt auch für die zum Mehrfamilienhaus dazugehörigen Grundstücke. „Außerdem wurde verankert, dass durch das Tier verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen sind.“
Bürgerbüro im Rathaus Friedland, Lindenstr. 13, 15848 Friedland, Mail: einwohnermeldeamt@friedland-nl.de; Tel. 033676) 609 15, geöffnet: Di. 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Do. 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie Fr. 9 bis 12 Uhr; Mi. nach Vereinbarung



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