Ankündigung: Auslauf für Hunde
Anleinpflicht Ladeburger Verein verweist auf gesetzliche Regelungen

Nur an der Hundeleine.
Christophe Gateau/dpaNach Auffassung des Tierschutzvereins Niederbarnim gibt es keine Notwendigkeit, eine generelle Leinenpflicht in Bernau einzuführen. Es gebe bereits zahlreiche gesetzliche Regelungen, heißt es in einer Erklärung. Diese müsse die Kommune nur durchsetzen. Genannt werden das Tierschutzgesetz sowie die Hundehalterverordnung Brandenburg und die Hundehaltungsverordnung. Bei einer Leinenpflicht, die nur in bebauten Gebieten gelten könne, müssten auch ausreichend tierschutzmäßig ausgestattete Auslaufgebiete zur Verfügung gestellt werden, so der Tierschutzverein Niederbarnim .