Drogen-Schmuggel in Werneuchen: Sauna-Händler muss für viele Jahre ins Gefängnis

Vor dem Landgericht Berlin wurde das Urteil gegen einen Sauna-Händler aus Werneuchen und andere Angeklagte gesprochen. Sie sollen tonnenweise Marihuana aus Kanada nach Werneuchen und Leuenberg geschmuggelt haben.
Ingmar Höfgen- Landgericht Berlin verurteilte zehn Angeklagte wegen bandenmäßigen Cannabis-Handels.
- Sauna-Händler aus Werneuchen: acht Jahre neun Monate Haft, Einziehung von 2,34 Mio. Euro.
- Mohamad G. bekam insgesamt 15 Jahre sechs Monate – auch bei ihm 2,34 Mio. Euro Einziehung.
- Ermittler stellten sieben Lieferungen à 1,1 Tonnen fest, versteckt in Holzpaletten.
- Chats und ein Geständnis belasteten die Gruppe. Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Andrej F. schüttelt den Kopf und lächelt ein wenig, als die Vorsitzende Richterin Nina Sommer seine Strafe verkündet. Bis zuletzt hatte er seine Unwissenheit zu den in Holzlieferungen versteckten Drogen betont, die zwischen August 2023 und November 2024 sieben Mal mit je 1,1 Tonnen auf seinen beiden Grundstücken in Werneuchen und im benachbarten Leuenberg ankamen.
Jetzt schickte ihn die 17. Strafkammer wegen bandenmäßigen Cannabis-Handels in sieben Fällen für acht Jahre und neun Monate in Haft. Außerdem sollen 2,34 Millionen Euro bei ihm eingezogen werden. Bei einem weiteren Angeklagten soll die gleiche Summe eingetrieben werden.
Nach siebenmonatiger Gerichtsverhandlung waren die Richter überzeugt, dass der Werneuchener Sauna-Händler „eine ganz tragende Rolle“ gespielt habe. Richterin Sommer betonte, dass es für die Lieferung der Holzpaletten, in deren eigens hergestellten Hohlräumen das Marihuana versteckt war, eine passende Tarnfirma gebraucht habe – eben jenes mit Holz arbeitende Sauna-Unternehmen.
Mindestens 390.000 Euro pro Lieferung habe der Unternehmer erhalten – „als Entlohnung für intensive Tatbeteiligung“, sagte Nina Sommer.
Den Angaben des 45-jährigen Unternehmers, der die Vorwürfe bestritten und von Holzlieferungen für Sauna-Technik und Zubehör gesprochen hatte, folgte das Gericht nicht. „Es ging nicht um das Holz“, sagte die Richterin. Das Urteil gegen F. und gegen die neun anderen Angeklagten, das am Donnerstag im vollbesetzten Saal 700 des Kriminalgerichts Moabit verkündet wurde, ist noch nicht rechtskräftig.
Deutlich länger, für insgesamt 15 Jahre und sechs Monate, soll der 48-jährige Mohamad G. ins Gefängnis. Auch ihm schrieben die Richter eine tragende Rolle zu, auch wenn sie ihn nicht wie die Staatsanwaltschaft als Finanzier oder Bandenchef im klassischen Sinne sahen. Er habe Kontakt gehalten zu einem unbekannt gebliebenen Mann namens „Marko“, der ebenfalls zur Bande gehöre. Gegen ihn wurden zwei Strafen verhängt, die nacheinander abgesessen werden müssen, wenn sie rechtskräftig werden.
Polizei stoppte Drogen-Schmuggel in Leuenberg
Grund dafür ist ein früheres Urteil gegen Mohamed G., dessen Rechtskraft mitten in der Tatserie zwischen August 2023 und dem 27. November 2024 fiel, als Polizeikräfte in Leuenberg die Entladung und den Weitertransport stoppten. So wurden für die ersten beiden Taten unter Einbeziehung eines weiteren Urteils sieben Jahre und sechs Monate verhängt, für die Lieferungen drei bis sieben noch einmal acht Jahre. Auch bei G. sollen 2,34 Millionen Euro eingezogen werden.
Die 17. Strafkammer ging davon aus, dass sieben der zehn Angeklagten sowie „Marko“ einer Bande angehörten und die letzten sechs Lieferungen in Schiffscontainern aus Kanada über den Hamburger Hafen und das Zollamt Dreilinden nach Werneuchen im Barnim und Leuenberg in Märkisch-Oderland gelangten – bei der ersten Tour blieb der Lieferweg offen.
Dabei überführten vor allem Chats aus den zahlreichen Mobiltelefonen die einzelnen Angeklagten. Aus ihnen las das Gericht ab, wer zu welchem Zeitpunkt etwas wusste, wer Anweisungen befolgte oder wer sonst aus Sicht der Richter nicht adäquat reagierte. Einige las das Gericht auch länger vor und verdeutlichte, wie sie von den Darstellungen der Angeklagten an den vorherigen 40 Verhandlungstagen abwichen.
Richterin: „Es geht um organisierte Kriminalität“
Dazu kam ein frühzeitiges Geständnis des stark in den Ablauf eingebundenen Angeklagten Dmitrij P., das die Dimension der Lieferungen offenbarte. P. muss für sechseinhalb Jahre in Haft, wurde aber am Donnerstag, anders als F. und G., gegen strenge Meldeauflagen von der weiteren Untersuchungshaft verschont. Er muss sich fünfmal pro Woche bei der Polizei melden, dazu seine russischen und deutschen Ausweisdokumente abgeben. In Untersuchungshaft bleibt hingegen ein 28-jähriger Pole, der in Leuenberg ein knappes Drittel der Lieferung übernehmen wollte. Er wurde wegen sechsfachen Handeltreibens mit Cannabis zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Vier weitere Angeklagte, deren Unterstützung mehr oder weniger oft nachgewiesen werden konnte, wurden als Helfer zu Strafen zwischen drei Jahren neun Monaten und zwei Jahren neun Monaten verurteilt. Teilweise wurden sie freigesprochen. Unter ihnen war auch F.s Bruder. Zwei weitere Helfer erhielten Bewährungsstrafen von eineinhalb und zwei Jahren.
Zu Beginn der eineinhalbstündigen Urteilsverkündung hatte Richterin Sommer darauf hingewiesen, dass es, anders als von vielen Verteidigern in ihren Plädoyers dargestellt, hier nicht um Cannabis gehe. „Es geht um international organisierte Kriminalität“, sagte die Richterin und verwies auf die Begründung des Bundestages zum Konsumcannabisgesetz, mit dem die Droge teilweise legalisiert wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen beantragt. Im Fall des 48-jährigen Angeklagten wurden neuneinhalb sowie zehneinhalb Jahre gefordert, zudem die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von rund 19,5 Millionen Euro beantragt. Für vier der Angeklagten hatten die Verteidiger auf Freispruch plädiert.


