Nach Schüssen auf ihre Ex-Partnerin in Panketal (Barnim) ist eine 57-jährige Tatverdächtige in Untersuchungshaft genommen worden. Das Amtsgericht Bernau habe den Haftbefehl wegen eines versuchten Tötungsdelikts in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen, teilte Staatsanwältin Ricarda Böhme am Dienstag mit.
Am Neujahrsmorgen war eine 56-Jährige auf der Terrasse ihres Einfamilienhauses in der Lahnstraße im Ortsteil Zepernick angeschossen worden. Laut Polizei war gegen 6.10 Uhr die Rettungsleitstelle alarmiert worden. Die 57-Jährige wurde von der Polizei als Tatverdächtige festgenommen.
Polizei äußert sich zu Motiv
Die beiden Frauen seien in der Vergangenheit liiert gewesen, sagte Böhme. Diese Zeit liege aber schon einige Jahre zurück. In der Neujahrsnacht habe die 57-Jährige ihre Ex-Partnerin aufgesucht – und zwar bewaffnet. Am Neujahrsmorgen seien dann auf der Terrasse mehrere Schüsse abgegeben worden. Mindestens einen Schuss soll die 57-Jährige laut Haftbefehl in Tötungsabsicht abgegeben haben, wie Böhme berichtete. „Aktuell gehen wir von einer sogenannten Beziehungstat aus“, so die Staatsanwältin. Zu den genauen Hintergründen könne aktuell aber nicht mehr gesagt werden – die 57-Jährige schweigt bislang zu den Vorwürfen.
Zum Tatzeitpunkt befand sich die neue Partnerin der Angegriffenen ebenfalls auf dem Grundstück in Panketal. „Sie war im Haus“, berichtet Böhme. „Verletzt wurde sie durch die Schüsse allerdings nicht.“ Im Gegensatz zu der 56-Jährigen. Ihre Verletzung sei allerdings nicht lebensbedrohlich.
Mutmaßliche Täterin besitzt kleinen Waffenschein
Laut Aussagen von Nachbarn vor Ort arbeiten beide Frauen – die mutmaßliche Täterin und das Opfer – in einem Gefängnis in Berlin. Die Staatsanwaltschaft bestätigte diese Information teilweise. „Die Geschädigte ist aktuell in einer Justizvollzugsanstalt in der Hauptstadt tätig“, so Böhme. „Bei der mutmaßlichen Täterin war das auch mal der Fall. Aktuell arbeitet sie dort aber nicht mehr.“ Die 57-Jährige sei allerdings im Besitz eines kleinen Waffenscheins, der sie aber vermutlich nicht zum Führen der Waffe berechtige, sagte Böhme. Daher werde auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz geprüft. „Es gibt keine Hinweise darauf, dass das berufliche Umfeld der beiden Frauen bei der Tat eine Rolle spielte“, so die Staatsanwältin abschließend. „Wie gesagt: Wir gehen von einer Beziehungstat aus.“