Protest
: Lobetal droht das siebte Windrad

Wieder wurde die Anlage genehmigt, als die Hoffnungstaler Stiftung im zweiten Anlauf ein neues Wohngebiet plante
Von
Sabine Rakitin
Bernau/Lobetal
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In einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" genehmigt: Windrad Nummer sechs vor den Toren Lobetals. Zu leiden haben die Bewohner des Viertels An der einsamen Kiefer.

Sergej Scheibe

Vor den Toren Lobetals wird ein siebentes Windrad aufgestellt. Die Genehmigung für die 200 Meter hohe Anlage ist bereits im vergangenen Sommer erteilt worden. Unter den Bewohnern des Bernauer Ortsteils ist die Aufregung groß.

Die Lobetaler sind gebrannte Kinder. Während die Hoffnungstaler Stiftung 2017 ein neues Wohnviertel mit Sozialwohnungen und Pflegeangeboten plante und die Bernauer Stadtverordnetenversammlung eine Veränderungssperre beschloss, genehmigte das Landesumweltamt die Errichtung eines 200–Meter–Windrades zwischen Ladeburg und Lobetal. Eine „Nacht– und Nebelaktion“ nannten viele Stadtverordnete diese Aktion der Behörde damals. Die Hoffnungstaler Stiftung zog daraufhin das Bebauungsplanverfahren „Kirschbergweg/Ladeburger Weg“ zurück. Doch im Rahmen dieses Verfahrens lagen der Stadtverwaltung zwei Gutachten zur Schattenwurfdauer und zur schalltechnischen Belastung aus dem August 2016 vor. „Den Gutachten ist zu entnehmen, dass bereits die Errichtung dieses sechsten Windrades zwischen Ladeburg und Lobetal dazu geführt hat, dass an vielen Vergleichsmesspunkten unmittelbar vor dem Wohngebiet „An der einsamen Kiefer“ die zulässigen Belastungsgrenzen überschritten werden“, stellt CDU–Vize–Fraktionschef Daniel Sauer fest.

Nun ist der Bau von Windrad Nummer sieben vor den Toren Lobetals angekündigt. Es wurde bereits im Sommer 2018 genehmigt, just zu jener Zeit, als die Hoffnungstaler Stiftung einen zweiten Anlauf für ein neues Wohngebiet nahm — diesmal auf dem Kirschberg/An der Schmiede „Wenn jetzt ein weiteres, mehr als 200 Meter hohes Windrad in knapp 800 Metern Entfernung hinzu kommt, entstehen zusätzliche Gesundheitsrisiken für die Bewohner Lobetals“, ist sich Daniel Sauer sicher.

Weil die Stadtverwaltung im Jahre 2016 ihr Einvernehmen mit dem Bau von Windrad Nummer sieben erteilte, will seine Fraktion vom Bürgermeister wissen, „ob nach Kenntnis der beiden Gutachten geprüft wurde, die Zustimmung der Stadtverwaltung zu widerrufen?“. Außerdem müsse dringend geklärt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten es seitens der Stadt gebe, gegen diese Genehmigung vorzugehen.

Bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018 hatte CDU–Vize Sauer eine ähnliche Anfrage gestellt. Sollte ein Antrag zum Bau eines Windrades in einem Windeignungsgebiet gestellt worden seien, habe die Stadtverwaltung kaum Handlungsspielraum, eingreifende Maßnahmen zu unternehmen“, antwortete Bürgermeister André Stahl (Linke) damals. Nur in den Fällen, in denen die städtischen Chancen zur Unterbindung einer Errichtung erfolgversprechend seien, habe die Stadtverwaltung interveniert. So seien die geplanten Windräder in Birkholz oder Tempelfelde erfolgreich abgewendet worden. Für den Fall in Lobetal versprach er jedoch, die Angelegenheit durch das zuständige Fachamt überprüfen zu lassen.

„Die Stadt ist nicht Genehmigungsbehörde“ betont Fanny Behr, Sprecherin des Rathauses, am Dienstag. Dann bestätigt sie, dass die Stadt im Jahre 2016 im Zuge des Genehmigungsverfahrens für Windkraftanlage sieben beteiligt wurde. „Wir mussten das gemeindliche Einvernehmen erteilen, weil sich der Standort der Anlage in einem Windeignungsgebiet befindet“, begründet sie. „Im Jahre 2017 haben wir das gemeindliche Einvernehmen bei fünf geplanten Anlagen versagt. Sie haben trotzdem alle eine Genehmigung bekommen“, bemerkt die Sprecherin vielsagend.

Darüber hinaus verweist Fanny Behr auf ein Schreiben des Landesumweltamtes, das Anfang Februar im Rathaus eingegangen ist. Elf Monate zuvor hatte die Stadt Bernau auf Initiative von BVB/Freie Wähler den Antrag gestellt, alle Windkraftanlagen innerhalb des Stadtgebietes ab einer Nabenhöhe von 120 Metern schalltechnisch zu untersuchen. Begründung: Die Wohnbebauung im Umkreis der Windfelder Birkholz, Ladeburg und Willmersdorf–Tempelfelde sei durch Emissionen dieser Anlagen betroffen.

Die Zwischennachricht des Landesumweltamtes ist ernüchternd. Für die Gebiete Gieses Plan/Rheingoldstraße — besonders durch die Windkraftanlagen Willmersdorf–Tempelfelde betroffen — wurden demnach am 23. November 2018 Immissionsmessungen zur Tages– und Nachtzeit durchgeführt. Fazit der Behörde: „Im Ergebnis stimmen die erhobenen Messdaten mit den Angaben, die im Genehmigungsverfahren gemacht wurden, überein. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte ist nicht belegbar. Seitens des Landesamtes für Umwelt wird keine Notwendigkeit des Eingriffs in den Betrieb der Windkraftanlagen gesehen.“