Reform: Kommune warten ab

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dpa/Jens KalaeneWegen veralteter Bemessungsgrundlagen hat das Bundesverfassungsgericht bis Ende dieses Jahres eine Neuregelung bei der Grundsteuer gefordert. Gegenwärtig werden in den ostdeutschen Bundesländern noch Grundstückswerte von 1935 genutzt. Zum 1. Januar 2022 erfolgt nun eine Neubewertung der Grundstücke. Dabei sollen vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Damit es nicht zu einem massiven Anstieg bei der Steuer kommt, will das Finanzministerium die sogenannte Steuermesszahl deutlich senken. Ferner könnten die Kommunen einen weiteren Berechnungsfaktor, nämlich den Hebesatz, reduzieren.
„Es wird vom Ergebnis der Neubewertung der Grundstücke abhängen, ob es für Hauseigentümer und Mieter bei unverändertem Hebesatz zu Mehrbelastungen kommt“, sagt die Sprecherin der Stadt Bernau, Nancy Kersten. Sofern die Grundsteuermessbeträge dann höher sein werden als bisher, werde es zu gegebener Zeit eine Diskussion mit den Stadtverordneten geben. Die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke und Gebäude) beliefen sich 2018 auf fast 3,5 Millionen Euro. Der aktuelle Hebesatz betrage 400 von Hundert und sei seit Jahren unverändert, so die Sprecherin.
Wettbewerb vermeiden
„Ich beobachte die Diskussion mit einigem Argwohn, besonders in Bezug auf das Taktieren Bayerns“, erklärt Panketals Bürgermeister Maximilian Wonke. Das Bundesland blockiert derzeit die Reform. Der Vorschlag von Finanzminister Scholz sei richtig und gut. Manche Dinge müssten einfach bundesweit geregelt werden. „Es sollte vermieden werden, dass zwischen den Ländern ein Unterbietungswettbewerb stattfindet, wer die geringste Grundsteuer hat“, betont Wonke. Die Grundsteuer müsse, geregelt über die Hebesätze, vorrangig in den Händen der Kommunen bleiben. Im Jahr 2017 lagen die Grundsteuereinnahmen von Panketal bei 1,54 Millionen Euro. Der Hebesatz bei der Grundsteuer B blieb, trotz einiger Anläufe zur Erhöhung, in den letzten Jahren bei 350 von Hundert.
2,6 Millionen Euro hat die Gemeinde Wandlitz zuletzt durch die Grundsteuer B eingenommen. „Wir benötigen die Einnahmen in dieser Höhe“, stellt Kämmerer Christian Braungard klar. Wenn sich die Bemessungsgrundlagen durch Gesetzgebung ändern sollten, werde der Hebesatz so angepasst, dass die Einnahmesituation insgesamt wieder erreicht wird. Der Hebesatz blieb auch in Wandlitz lange unverändert und beträgt bei der Grundsteuer B derzeit 450 von Hundert.
Bei 420 von Hundert liegt seit dem 1. Januar der Wert in Werneuchen. Zuvor betrug er 350 von Hundert. Die Einnahmen beliefen sich 2018 bei der Grundsteuer B auf 846 000 Euro. „Unser Hebesatz lag seit Jahren unter dem durchschnittlich gewogenen des Landes“, sagt Kämmerin Astrid Fährmann. Dadurch sei der Stadt eine höhere Einnahme unterstellt worden, was zu weniger Schlüsselzuweisungen führte. Diesen Zustand habe man nicht weiter hinnehmen können, so Fährmann.
„Das Ergebnis der Grundsteuerreform wird über die Senkung oder Erhöhung des Hebesatzes entscheiden“, so der Direktor des Amtes Biesenthal-Barnim, André Nedlin. Dafür seien dann die Stadtverordnetenversammlung Biesenthal beziehungsweise die Gemeindevertretungen zuständig. Die Einnahmen aus der Grundsteuer B lagen im Amt bei einer Million Euro. Hebesatz in Biesenthal: 385 von Hundert.
Wissenswertes zur Grundsteuer
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Das bedeutet, dass die Steuer von den Kommunen erhoben wird. Zwei Gesetze werden dabei angewendet. Zum einen das Grundsteuergesetz, das die Regelungen dazu enthält, wann und in welcher Höhe die Grundsteuer erhoben wird. Zum anderen das Bewertungsgesetz, das bei der Bewertung von Grundstücken eine Rolle spielt. Als objektbezogene Steuer bezieht sich die Grundsteuer ausschließlich auf den Wert und die Beschaffenheit des Steuerobjekts. Die Grundsteuer ist eine sogenannte Objekt- oder Realsteuer. ⇥au