Doppelt aufgefallen: Fahren ohne Führerschein und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten Beamte einen Elektroroller ohne gültige Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr fest. Bei der anschließenden Kontrolle konnte der Fahrzeugführer zudem keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.

Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten Beamte einen Elektroroller ohne gültige Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr fest. Bei der anschließenden Kontrolle konnte der Fahrzeugführer zudem keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.
PixabayIhm wurde die Weiterfahrt untersagt.
Nun muss sich der 35–Jährige zum Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.