Doppelt aufgefallen
: Fahren ohne Führerschein und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten Beamte einen Elektroroller ohne gültige Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr fest. Bei der anschließenden Kontrolle konnte der Fahrzeugführer zudem keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.
Von
BRAWO
Brück
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Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten Beamte einen Elektroroller ohne gültige Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr fest. Bei der anschließenden Kontrolle konnte der Fahrzeugführer zudem keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.

Pixabay

Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.

Nun muss sich der 35–Jährige zum Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.