Das gab es in Ketzin/Havel auch noch nicht. Die Stadtverordneten haben in ihrer Sitzung am Montag alle Beschlüsse aufgehoben, die sie am 17. Januar 2022 gefasst hatten, und beschlossen diese wenige Minuten später erneut - ohne weitere Beratung und mit dem gleichen Ergebnis. Der Grund: Die Einladung zur Januartagung erfolgte, wie bereits seit dem Jahre 2010 praktiziert, nur über das Ratsinformationssystem im Internet und nicht schriftlich an die Stadtverordneten. Aber genau das sah deren bisherige Geschäftsordnung so vor.

Nur elektronische Einladung: erfolgreiche Beanstandung bei der Kommunalaufsicht

Stadtverordnete Nicole Niemoth (Grüne/Bürger/Piraten) monierte die auch diesmal die ausschließlich elektronische Einladung bei der landkreislichen Kommunalaufsicht. Diese prüfte und entschied, es sei neu einzuladen, die Beschlüsse sind aufzuheben und neu zu fassen. Nicht etwa im Block, wie Heinz Irmer (SPD, Freie Wähler) vorgeschlagen hatte, nein aus Gründen der Rechtssicherheit jeder Beschluss einzeln.
So geschah es nun am Montag - mit erheblichen Bedenken von Heinz Irmer. Ob denn alle die in den letzten zwölf Jahren nur nach elektronischer Einladung gefassten Beschlüsse auch rechtsungültig seien, fragte er. „Nein“, konnte Bürgermeister Bernd Lück (FDP) beruhigen. Die seien ja nicht beanstandet worden und laut Kommunalaufsicht damit gültig. Und merkte gleich noch an, dass der im Januar beschlossene Doppelhaushalt 2022/23, die Hundesteuersatzung und die Feuerwehrgebührensatzung beispielsweise seit Januar eigentlich auch rechtsgültig waren. Und gleichfalls der Beschluss über seine Versetzung in den Ruhestand, wie Lück zusätzlich betonte. Warum dann erst noch die Aufhebung aller Beschlüsse und die Neufassung, wenn sie sowieso gültig waren? Als Kommunalpolitiker konnte er nur anmerken, dass das nun mal so sein müsse.
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Rathenow

Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung jetzt geändert

Damit sich so etwas nicht wiederholen kann, änderten die SVV-Mitglieder ihre Geschäftsordnung. In dieser heißt es nun, dass die Stadtverordnetenversammlung mit einer Ladungsfrist von mindestens 5 Kalendertagen schriftlich oder elektronisch einberufen wird. Damit sei das Einladungsproblem „geheilt“, wie es offiziell heißt.