Aufwandsentschädigung
: Es bleibt beim aktuellen Handgeld

Eberswalder Sätze sollen erst nach Landtagswahl am 1. September erhöht werden.
Von
Viola Petersson
Eberswalde
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Nach der Wahl geht was, sagt Verwaltungsdezernent Maik Berendt.

MOZ/Thomas Burckhardt

Für die Brandenburger Landtagswahl am 1. September bleibt es beim „Erfrischungsgeld“ von 35 Euro für die Wahlvorstände und von 25 Euro für die Wahlhelfer. Die Fraktion SPD/Bürger für Eberswalde (BfE) hat ihren Antrag auf Erhöhung der Summen während der jüngsten Parlamentssitzung zurückgezogen. Vom Tisch ist das Thema damit aber nicht. Nach dem Urnengang am 1. September wolle man es erneut aufs Tapet bringen, kündigte Fraktionsvorsitzender Hardy Lux schon mal an.

Und auch die Verwaltung sieht durchaus Möglichkeiten und den Bedarf, die Sätze „behutsam anzuheben“, wie es Verwaltungsdezernent Maik Berendt ausdrückte. In der Debatte hatte er darauf verwiesen, dass — von 23 durch die Verwaltung beleuchteten Kommunen — 13 „so viel wie wir“ zahlen, also 35 beziehungsweise 25 Euro. Fünf Kommunen lägen über diesen Sätzen, fünf drunter.

SPD/BfE ziehen Antrag zurück

Das Argument des Antragsstellers, dass es „immer schwerer“ werde, Wahlhelfer zu finden, könne er nicht bestätigen, so Berendt. Für die Landtagswahl, die deutlich entspannter als die Dreifach–Wahl am 26. Mai verlaufen sollte, hätten sich bereits 245 Wahlhelfer gemeldet. Benötigt werden etwa 300. „Grundsätzlich“ habe man „nichts gegen eine Erhöhung“. Allerdings sollte die nicht im laufenden Jahr zwischen zwei Wahlen erfolgen, warb Berendt und verwies auf den Grundsatz der Gleichbehandlung. „Das schafft nur unnötige Unruhe.“

Diesem Argument folgte SPD/BfE. Die Fraktion wollte das Erfrischungsgeld auf 60 Euro für den Wahlvorsteher, 50 Euro für den Stellvertreter sowie 45 Euro für Mitglieder des Wahlausschusses erhöhen. Eine solche Steigerung zum jetzigen Zeitpunkt würde überdies den städtischen Etat zusätzlich mit 5000 Euro belasten, so der Hinweis des Dezernenten.