Einbruch in Finowfurt: Anzeige bei Notwehr – so weit darf eigene Verteidigung gehen

Ein Einbruch in Finowfurt sorgt für Diskussionen. Wie weit Notwehr gehen kann, ist eine häufige Frage im Arbeitsalltag von Strafverteidigern.
Stephan BackertFreitag, der 13. ist gerade eine halbe Stunde vorbei. Zwei Einbrecher dringen in ein Grundstück in Finowfurt ein, und versuchen, eine Scheune aufzubrechen. Das Opfer setzt sich zur Wehr, eine Person kommt mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus. Darf man sich als Angegriffener bewaffnen und wie weit darf ein Opfer bei der Selbstverteidigung gehen?
Nächtlicher Besuch durch zwei Einbrecher ist eine unangenehme Situation. Dass man Hab und Gut schützen will, ist eine normale, menschliche Herangehensweise. Die Polizeidirektion Ost und eine Fachanwältin für Strafrecht (Name ist der Redaktion bekannt) berufen sich beide als Rechtsgrundlage auf den Paragrafen 32 des Strafgesetzbuches, der die Notwehr beinhaltet. „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden“, so der Wortlaut im Strafgesetzbuch.
Immer Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung
„Der Polizei obliegt es nicht, zu entscheiden, ob es sich bei einem körperlichen Angriff um Notwehr handelte oder nicht. Es wird im Falle einer Körperverletzung immer eben diese als Strafanzeige aufgenommen und in der jeweiligen Angelegenheit ermittelt“, so Gina Berthold von der Pressestelle der Polizeidirektion Ost. „Damit soll einem Einbruchopfer und einem Opfer körperlicher Gewalt keinesfalls geraten werden, sich nicht zur Wehr zu setzen“, machte die Pressesprecherin deutlich. Eine Körperverletzung würde zunächst ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen, egal wie die Umstände zur Tatausführung waren.
Grundsätzlich habe jedermann das Recht, eine Person an Ort und Stelle bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Dennoch sollte laut Gina Berthold stets bedacht werden, dass man sich selbst dabei unter Umständen in Gefahr begibt. Aus ihrer Sicht habe das Absetzen des Polizeinotrufes höchste Priorität. „Sich selbst zum Schutz seines Besitzes in Gefahr zu bringen, indem man sich den Einbrechern in den Weg stellt, sollte unter Abwägung der Risiken verworfen werden“, betonte Gina Berthold gegenüber der MOZ.
Eigentum ist notwehrfähig
Auch wenn die Formulierung im zweiten Absatz des Paragrafen 32 im Strafgesetzbuch suggeriere, dass man sich nur bei einem Angriff auf Leib oder Leben zur Wehr setzen könne, seien auch andere Rechtsgüter, wie beispielsweise das Eigentum notwehrfähig, so die Fachanwältin für Strafrecht. „Das heißt, dass sich auch der Eigentümer oder Mieter im Falle eines Einbruchs gegen den oder die Einbrecher zur Wehr setzen darf. Zulässig ist aber nur die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren“, heißt es von der Rechtsexpertin.
Das in der Praxis häufigste Problem sei laut der Anwältin die Frage, ob der Angriff gegenwärtig ist. Ein Angriff ist dann gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. „Wenn dies der Fall ist, bin ich bei der Wahl der Mittel relativ frei. Selbstverständlich ist dies durch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt. Sofern ich eine Schusswaffe einsetze, bin ich in der Regel gehalten, zunächst ein Warnschuss abzugeben“, sagte die Fachanwältin gegenüber der MOZ.
Nicht die Konfrontation suchen
Auf die Frage, wie sich Menschen in solch einer Situation verhalten sollten, hieß es von der Juristin: „Meine und die Empfehlung von Experten in Einbruchsfällen ist die, dass man nicht die Konfrontation mit dem Einbrecher suchen sollte, sondern unverzüglich die Polizei rufen soll. Etwas anderes gilt selbstverständlich dann, wenn mein Leben unmittelbar bedroht ist.“
Die Juristin gibt einen kleinen Einblick in einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. „Im Arbeitsalltag eines Strafverteidigers ist die Frage der Notwehr sehr häufig. Nahezu in allen Fällen von wechselseitigen Schlägereien stellt sich die Frage, ob eine der Parteien in Notwehr gehandelt hat.“
Großes Interesse an Sicherheitsberatungen
Das Interesse von Eigenheimbesitzern an technischen Sicherheitsberatungen bezeichnete Polizeihauptkommissarin Dajana Rex-Thon von der Polizeiinspektion Barnim als unverändert groß. „Während im Jahr 2022 insgesamt 58 Sicherheitsberatungen realisiert wurden, waren es bereits 80 Sicherheitsberatungen im aktuellen Kalenderjahr“, so Dajana Rex-Thon, die als Koordinatorin im Bereich Prävention für die Polizei tätig ist. Auch Firmeninhaber könnten sich zu neuesten Sicherheitsstandards für ihre Gewerberäume beraten lassen.
Sicherheitsberatung durch die Polizei in Eberswalde
● Am 27. Oktober wird der Bereich Prävention der Polizeiinspektion Barnim von 10 bis 13 Uhr auf dem Marktplatz einen Beratungsstand einrichten.
● Stephan Carus, technischer Sicherheitsbeauftragter der Polizei im Barnim, wird eine technische Beratung zum Thema Einbruchsschutz für alle Interessierten anbieten.
● Am 29. Oktober ist der bundesweite Tag des Einbruchschutzes der Initiative K-Einbruch. Mehr Informationen auf k-einbruch.de.



