Ethik-Debatte: „Spende muss Spende bleiben“
Erich Wagner (Name geändert) muss drei Mal pro Woche zur Dialyse nach Eberswalde. Blutwäsche, weil seine Nieren nicht mehr funktionieren. Eine kräftezehrende Prozedur für den Senior. Seit mehr als elf Jahren wartet er schon auf ein Spenderorgan. Eigentlich beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf eine neue Niere acht, neun Jahre. Da ist Wagner längst drüber. Aber er hat die Hoffnung nicht aufgegeben.
Aktuell stehen bundesweit laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) gut 9500 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation, darunter 7500 für eine Niere. Im vorigen Jahr gab es allerdings „nur“ 955 postmoratale (nach dem Tod) Organspender. Angesichts dieser Zahlen will die Politik die gesetzlichen Grundlagen der Organspende ändern. Zwei Gesetzentwürfe liegen vor: zur sogenannten Widerspruchs- und zur Zustimmungslösung.
Zwei Gesetzentwürfe liegen vor
Die Gretchenfrage: Wer ist oder wird Organspender? Wer zustimmt oder der, der nicht widerspricht? Der Bundestag ist gespalten, ebenso wie die Fachwelt und die Bürger. „Schenkst du mir dein Herz?“ fragte deshalb das Ethik-Komitee der Eberswalder Gesellschaft für Leben und Gesundheit (GLG) beim jüngsten Ethik-Tag. Dazu hatten Viola Franke und ihr Team zwei Experten eingeladen: Chefarzt Dr. Sascha Weiß vom Forßmann-Krankenhaus, viele Jahre in der Transplantationsmedizin tätig, sowie Professor Dr. Giovanni Maio, die Instanz in Sachen Medizinethik in Deutschland.
Chefarzt Dr. Weiß präsentierte einen kurzen Abriss zur Geschichte der Transplantationsmedizin und informierte über die heutige Situation. Sowie die Fortschritte. Der potenzielle Spender sei längst nicht mehr klassischerweise der verunglückte Motorradfahrer. Die Todesursachen heute lägen ebenso jenseits des traumatischen Bereichs. Auch Senioren nach Schlaganfall kämen beispielsweise als Spender infrage, so Weiß, der auf das Programm Old-for-Old (alt für alt) verwies, mit dem man gute Ergebnisse erziele. Das Werner-Forßmann-Krankenhaus sei eine „Spender-Klinik“. Heißt: Gibt es am „Forßmann“ einen Spender, komme ein hochspezialisiertes Ärzte-Team, um das oder die Organe zu entnehmen. Der Empfänger liege in einem Transplantationszentrum, beispielsweise an der Berliner Charité. In diesem Jahr, so Dr. Weiß auf Nachfrage, habe es in Eberswalde aber noch nicht eine einzige Organentnahme gegeben.
Was direkt zu der Frage führt: Gibt es mit der Widerspruchslösung mehr Spender? Mit eben jener These oder Annahme begründen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Mitstreiter bekanntlich ihren Gesetzentwurf. Aber: „Eine solche Kausalität ist nicht belegt“, erklärte Professor Dr. Giovanni Maio. In Dänemark sei die Zahl der Spender nach Einführung der Widerspruchslösung sogar zurückgegangen.
Plädoyer für Freiwilligkeit
Doch Maios Kritik ist viel grundsätzlicher. Er geht der Frage nach: Welche Mittel sind zulässig, um den zweifellos guten Zweck der Transplantationsmedizin zu verwirklichen? Maios Position: „Das gute Ziel rechtfertigt nicht alle Mittel.“ Die Würde des Menschen sei zu wahren, wie im Grundgesetz verbrieft. Aktuell werde die Organspende durch die Politik „moralisiert“. Jeder müsse frei über seinen Körper und seine Organe entscheiden können. Und zwar ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. „Davon sind wir momentan weit entfernt.“ Echte Aufklärung statt moralischer Appelle, so seine Forderung.
Maios wichtigste Thesen: „Der Staat muss neutral bleiben.“ Mit der Widerspruchslösung „reklamiert der Staat ein Zugriffsrecht“ auf die Menschen und deren Organe. Er mache damit jeden Bürger „automatisch zum Spender“, das habe mit Freiheitsverständnis nichts zu tun. „Spende muss Spende bleiben. Und darf nicht zur Bürgerpflicht werden.“ Die Fürsorgepflicht des Staates liege darin, die Bürger zu einer „für sie guten Entscheidung zu befähigen“. Durch Aufklärung und Information, nicht durch Werbung.

