Fundmunition in Eberswalde: Entschärfung geplant – wo akut Gefahr besteht

Im Einsatz in Eberswalde: Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Polizei muss in der Kreisstadt des Barnims Fundmunition entschärfen. (Symbolfoto)
Philipp Schulze/dpa- In Eberswalde wird am 21. März Fundmunition gesprengt.
- Sperrzone von 175 Metern ab 08:30 Uhr eingerichtet.
- Betroffene Gebiete: Heegermühle, Spechthausen, Finow.
- Nur Einsatzkräfte und Fachfirmen dürfen die Sperrzone betreten.
- Gefahr für Leib und Leben durch kontrollierte Detonation.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Gefahr im Verzug! In Eberswalde wird am 21. März vor Ort Fundmunition gesprengt. Die Stadtverwaltung hat eine Sperrzone eingerichtet, die ab 8:30 Uhr nicht mehr betreten werden darf. Einzelheiten dazu sind in einer Allgemeinverfügung geregelt.
Betroffen sind das Revier Heegermühle, Gemarkung Spechthausen in Eberswalde, Flur 2, Flurstück 245/0, Flur 1, Flurstück 133/0 sowie Teilen der Gemarkung Finow, Flur 18, Flurstück 159/0 und 160/0 in Eberswalde nordöstlich vom Schwärzesee. Wohn- oder Firmengebäude sind nicht in der Nähe, weshalb auch niemand sein Zuhause oder seinen Arbeitsplatz verlassen muss.
Der Sperrkreis bringt es auf einen Radius von 175 Metern
Die Sperrzone umfasst einen Radius von 175 Metern ab dem Fundort. In der Zeit zwischen 08:30 Uhr und dem Ende der erforderlichen Maßnahmen ist es laut Stadt Eberswalde demnach verboten, sich innerhalb der Sperrzone sowie auf Plätzen im Umfeld der Sperrzone aufzuhalten oder diese zu betreten.
Nach einer Inaugenscheinnahme durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Polizei Brandenburg sei eingeschätzt worden, dass die Fundmunition nicht mehr transportfähig ist. Daher muss sie am 21. März 2025, beginnend ab 08:30 Uhr, vor Ort gesprengt werden, heißt es in der Pressemitteilung aus dem Rathaus der Kreisstadt des Barnims.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine kontrollierte Detonation der Fundmunition eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Zutritt zu dem aufgeführten Sperrbereich haben nur die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst beziehungsweise von der Stadt Eberswalde beauftragten Fachfirmen sowie beteiligten Personen und die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung.
Der detaillierte Wortlaut der „Allgemeinverfügung anlässlich einer Kampfmittelbeseitigungsmaßnahme aufgrund eines Fundes von Fundmunition im Wald im Revier Heegermühle, Gemarkung Spechthausen in Eberswalde“ ist auf der Homepage der Stadt Eberswalde einzusehen.


