MOZ+MOZ+Hartz IV Wohnung
: Vier Quadratmeter und 35 Euro zu viel – Eberswalder darf nicht umziehen

Ein Hartz-IV-Empfänger aus Eberswalde möchte umziehen – in eine kleinere Wohnung. Doch die Regelungen des Jobcenters verhindern das. Eine passende Wohnung zu finden erscheint schwierig.
Von
Markus Pettelkau
Eberswalde
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Entscheidungshoheit: Hartz-IV-Empfänger müssen vor einem Umzug beim Jobcenter nachfragen. Sollte die Behörde dem nicht zustimmen, könnte es sein, dass der Kunde auf seinen Kosten sitzenbleibt.

Andrea Linne