Revision
: Tötung von Emily aus Eberswalde: Verteidigung greift das Urteil an

Im Verfahren um den Tod der kleinen Emily aus Eberswalde hat die Verteidigung Revision eingelegt.
Von
Mathias Hausding
Frankfurt (Oder)
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Der wegen Kindesmisshandlung angeklagte Angelo S. mit seinem Anwalt Alrik Kohrs im Landgericht Frankfurt (Oder).

MOZ

Ein Gerichtssprecher bestätigte am Freitag den Eingang des entsprechenden Antrags. Nun wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen und die Entscheidung auf mögliche Rechtsfehler abklopfen.

Der alleinerziehende Vater des Mädchens ist vor einer Woche wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und Kindesmisshandlung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er habe Emily als Störfaktor empfunden und das Kind deshalb vernachlässigt, misshandelt und dann schwer verletzt seinem Schicksal überlassen, ohne mit ihm zum Arzt zu gehen.

Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte zehn Jahre Haft wegen Vernachlässigung und Misshandlung gefordert, aber eine Schuld des Angeklagten für den Tod des Kindes verneint.

Die damals zweieinhalb Jahre alte Emily wurde im Oktober 2017 völlig abgemagert und mit schwersten Kopfverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Sie erwachte nicht mehr aus dem Koma und starb ein halbes Jahr später in einem Pflegeheim.

Der Antrag auf Revision kommt für Prozessbeobachter nicht überraschend. Bei Urteilen zu Kapitalverbrechen ist es üblich, die Entscheidung vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen. Das Votum der Bundesrichter kann in der Folge auch eine wichtige Orientierung sein, wenn Gerichte anderswo in Deutschland in ähnlich gelagerten Fällen zu entscheiden haben.

Die ebenfalls wegen des Todes von Emily strafrechtlich verfolgte Lebensgefährtin des Angeklagten sitzt indes nach wie vor in U–Haft. Wann gegen sie Anklage erhoben werden kann, steht noch nicht fest. Die Frau wurde Anfang dieses Jahres festgenommen. Im Prozess gegen den Kindsvater war sie eine wichtige Zeugin der Anklage. Dem Vernehmen nach darf sie dafür auf einen Strafrabatt hoffen.