Schweinepest im Barnim: Verendetes Wildschwein war nachweislich an ASP erkrankt

Schutzzaun im Barnim: Das nachweislich an der Afrikanischen Schweinepest verendete Wildschwein ist im Hochrisiko-Korridor an der Oder aufgefunden worden.
Robert Bachmann/Kreisverwaltung Barnim- Im Barnim ist ein weiterer ASP-Fall bei einem Wildschwein bestätigt worden.
- Das Tier lag im Hochrisiko-Korridor östlich des Oderdeiches bei Lunow.
- Der Schutzzaun an der Oder bleibt zentral – er verhindert das Ausweichen von Wildschweinen.
- Der Landkreis stimmt Maßnahmen ab: Eine Sperrzone II wird per Allgemeinverfügung geregelt.
- Wichtig bleibt: Zauntore schließen, Hunde anleinen, Funde nicht berühren und melden.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
So viel vorweg: Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen ungefährlich und nicht auf den Menschen übertragbar. „Für Haus- und Wildschweine ist die Erkrankung dagegen nahezu immer tödlich. Umso wichtiger ist es, eine weitere Ausbreitung konsequent zu verhindern und insbesondere die Hausschweinebestände in der Region zu schützen“, warnt Robert Bachmann, der als Pressesprecher der Kreisverwaltung Barnim in der Verantwortung steht, die ihren Hauptsitz im Paul-Wunderlich-Haus in Eberswalde betreibt, in einer Mitteilung vom 2. Oktober.
Im Landkreis Barnim sei erneut ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein amtlich festgestellt worden. Die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) liege seit dem 1. Oktober 2026 vor. Das betroffene Wildschwein sei im Hochrisiko-Korridor östlich des Oderdeiches auf Höhe der Ortschaft Lunow gefunden.
Worauf es beim Kampf gegen die Schweinepest jetzt ankommt
„Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass sich der Fund innerhalb des bereits gesicherten Bereichs befindet. Der entlang der Oder errichtete Schutzzaun erfüllt damit weiterhin eine wichtige Funktion bei der Eindämmung der Tierseuche. Er verhindert, dass Wildschweine unkontrolliert aus dem Hochrisikobereich in den dahinterliegenden Schutzkorridor und weiter in den Landkreis gelangen können“, hebt Robert Bachmann hervor.
Der Landkreis Barnim stimmt derzeit gemeinsam mit den zuständigen Stellen die weiteren erforderlichen Maßnahmen ab. Dazu gehöre insbesondere die konkrete Ausgestaltung einer Sperrzone II. Die entsprechenden Regelungen würden in der kommenden Woche durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises Barnim bekanntgegeben, heißt es aus dem Paul-Wunderlich-Haus in Eberswalde weiter.
Diese Schutzmaßnahmen sind im Barnim jetzt unverzichtbar
Unabhängig von den weiteren Regelungen komme es nach wie vor entscheidend darauf an, die bestehenden Schutzmaßnahmen konsequent einzuhalten: Tore und Durchlässe im Schutzzaun seien nach jeder Öffnung wieder vollständig schließen. Nur ein intaktes und geschlossenes Zaunsystem könne seine Schutzwirkung entfalten. Hunde müssen in den betroffenen Bereichen an der Leine geführt werden. Verendete oder noch lebende, aber verhaltensauffällige Wildschweine dürften nicht berührt werden und seien dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. „Nur so kann eine schnelle Untersuchung und gegebenenfalls hygienische Bergung erfolgen. Speisereste gehören keinesfalls in die Natur. Menschen können den Erreger beispielsweise über kontaminierte Lebensmittel weitertragen“, hebt Robert Bachmann hervor. Weiterführende Informationen gebe es auf der Internetseite afrikanische-schweinepest.barnim.de.
Der Landkreis Barnim wird über die weiteren Maßnahmen und die mit der Allgemeinverfügung verbundenen Regelungen informieren, sobald die laufenden Abstimmungen abgeschlossen sind.


