Unfall in Eberswalde: Betrunken mit E-Scooter unterwegs – Führerschein weg

Unfall mit E-Scooter in Eberswalde: Auch für das Fahren auf E-Scootern gelten die Alkoholgrenzen für das Fahren von Kraftfahrzeugen wie Auto oder Motorrad. Ab 0,5 Promille darf nicht mehr gefahren werden.
Christin KloseDas Auto stehenzulassen, wenn man etwas trinkt, ist vorbildlich. Allerdings sollte man dann auch kein Fahrrad, Roller oder E-Scooter fahren. Das musste ein 21-jähriger Eberswalder in der Nacht von Samstag zu Sonntag (30.9./ 1.10.) feststellen. Für den jungen Mann kann das Unterfangen nun teure Konsequenzen haben.
Der Mann fuhr mit seiner Freundin in der verbotswidrig auf einem E-Scooter in der Eisenbahnstraße und prallte aufgrund der unsicheren Fahrweise gegen eine Laterne. Durch den Zusammenstoß mit der Laterne trugen beide leichte Verletzungen davon. Ein Alkoholvortest ergab bei dem 21-jährigen Fahrer einen Wert von 2,57 Promille, womit er gesetzesmäßig absolut fahruntüchtig war.
Für E-Scooter gelten die Verkehrsregeln
Auch für das Fahren auf E-Scootern gelten die Alkoholgrenzen für das Fahren von Kraftfahrzeugen wie Auto oder Motorrad. Der Verkehrsunfall wurde durch die Polizei aufgenommen, beide Personen medizinisch versorgt. Der Fahrer muss sich jetzt dem Strafverfahren der fahrlässigen Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs stellen. „Über den vorübergehenden Verlust seines Führerscheins wird die Staatsanwaltschaft entscheiden“, so die Polizei.
In Deutschland gelten 0,5 Promille als Grenze für das Fahren ohne Strafe. Jedoch muss man bereits darunter mit Bußgeldern rechnen, wenn man einen Unfall verursacht. Nutzer von E-Scootern müssen sich in Deutschland an die 0,5-Promille-Grenze halten. Ein striktes Alkoholverbot gilt sogar für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und Fahrer unter 21 Jahren. Auf dem Fahrrad gilt ebenfalls eine Promillegrenze. Diese liegt jedoch deutlich höher als beim Auto - und zwar bei 1,6 Promille. Das ist die Grenze für eine absolute Fahruntauglichkeit. Sollte diese überschritten werden, begeht der Radfahrer eine Straftat, die zu teilweise hohen Geldstrafen und bis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.

