Unfall in Eberswalde: Zwei Kinder verletzt nach Crash mit Polizeiwagen

In Eberswalde hat es einen Unfall mit einem Polizeiauto gegeben. (Symbolbild)
Carsten Rehder/dpa- Unfall in Eberswalde: Polizeiwagen stößt mit VW Multivan zusammen – mehrere Verletzte.
- Zwei Kinder (sieben und neun Jahre) erlitten leichte Verletzungen, auch Polizisten verletzt.
- Unfall ereignete sich am Montagabend (24.11.) im Kreuzungsbereich Breite Straße/Erich-Mühsam-Straße.
- Polizeifahrzeug war mit Blaulicht und Martinshorn auf Einsatzfahrt unterwegs.
- Ursache des Unfalls wird untersucht – Regeln bei Blaulicht: Einsatzfahrzeuge haben immer Vorrang.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wenn das Martinshorn erklingt, ist Achtsamkeit gefordert. Das lernt jeder Fahrschüler gleich zu Beginn im theoretischen Teil. Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen sind dann im Einsatz – jede Sekunde zählt. Manchmal hört man es nicht, weil vielleicht das Radio zu laut ist oder man ganz einfach unachtsam ist. Und manchmal ist man aufmerksam und trotzdem kommt es zum Knall.
In Eberswalde kam es am Montagabend (24.11.) zu einem Unfall, obwohl Martinshorn und Blaulicht im Einsatz waren. Eine Streifenwagenbesatzung war auf dem Weg zu einem Einsatz und nutzte dafür laut Polizei die Gefahrensignale. Im Kreuzungsbereich Breite Straße/ Erich-Mühsam-Straße kam es dann zur Kollision mit einem VW Multivan.
Kinder werden bei Unfall in Eberswalde verletzt
Dabei erlitten zwei Kinder im Alter von sieben und neun Jahren, die im Kleintransporter gesessen hatten, leichte Verletzungen. Auch die Besatzung des Streifenwagens wurde verletzt. Zeugenaussagen zufolge fuhr der Kleintransporter bei Grün über die schwer einsehbare Kreuzung, beide Fahrzeuge kollidierten - die Airbags des Transporters öffneten sich. Nun sei zu klären, wie es zu dem Geschehen kommen konnte.
Hintergrund zu Rettungseinsätzen: Der Einsatzwagen hat immer Vorrang! Bei Blaulicht und Martinshorn muss man sofort Platz machen, die Geschwindigkeit verringert und nach rechts oder in eine Rettungsgasse fährt. An Ampeln ist es sogar erlaubt, bei Rot über die Haltelinie zu fahren, um Platz zu schaffen - während bei grünem Licht ein Anhalten notwendig ist, um den Vorrang der Einsatzfahrzeuge zu gewähren.

