Vorwurf der Bestechung in Eberswalde: Fall Boginski wird nicht erneut aufgerollt
Der Freispruch für Friedhelm Boginski und zwei Mitangeklagte aus Eberswalde ist bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. Zuvor hatte es jedoch Verwirrung um den Ausgang gegeben.

Friedhelm Boginski darf jetzt den Ruhestand genießen: Die Staatsanwaltschaft in Neuruppin hat keine Rechtsmittel gegen das Urteil im Verfahren wegen Bestechlichkeit eingelegt.
MOZ/Thomas Burckhardt
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