Wohnkosten
: Barnim erhöht Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger

Nach Jahren zähen Ringens sollen die Richtwerte im Kreis Barnim ans Mietniveau angepasst werden.
Von
Ellen Werner
Eberswalde
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Leibnizviertel von oben: In dem Stadtteil mit vielen Ende der 70er-Jahre entstandenen Plattenbauten gibt es noch günstige Mieten, die unter den alten Obergrenzen für Hartz-IV-Empfänger liegen. Der Kreis legt dafür nun höhere Richtwerte fest.

MOZ/Thomas Burckhardt

Danach sollen die Obergrenzen für eine angemessene Nettokaltmiete im Raum Bernau für Zwei-Personen-Haushalte von 5,43 Euro auf 6,33 Euro pro Quadratmeter steigen. Im Eberswalder Raum, eingeschlossen das Amt Biesenthal-Barnim, werden künftig Kosten bis 5,10 Euro statt bisher 4,90 Euro pro Quadratmeter anerkannt – wie bisher jeweils zuzüglich etwa 1,30 Euro für Betriebskosten.

Mietpreisanstieg auf Wohnungsmarkt

Bereits seit Jahren hatte der Kreis mit veralteten Wohnkosten operiert. Schnell hielt schon die aktuell gültige Richtlinie von 2015 nicht Schritt mit dem Mietpreisanstieg auf dem freien Wohnungsmarkt. Und nach dem Einsatz einer Ombudsfrau, die strittige Fälle im Jobcenter Barnim und im Grundsicherungsamt des Landkreises prüfte, hatte der Barnim spätestens 2018 eine neue Richtlinie vorlegen sollen.

Im März vor anderthalb Jahren schließlich sprach sich der Kreistag auf einen Antrag von Linke und SPD hin für eine Überarbeitung bis Ende 2019 aus. Dabei nahm das Parlament auch Bezug auf Fälle, in denen das Jobcenter Leistungsempfängern den Umzug wegen „unangemessen hoher Kosten“ nahelegte. Auf der anderen Seite legten den Angaben der Antragsteller nach die Barnimer Bedarfsgemeinschaften schon damals durchschnittlich 40 Euro monatlich aus dem existenzsichernden Regelsatz zum Wohnen oben drauf.

Dass nach dieser Frist nochmals ein dreiviertel Jahr vergangen ist, bis ab 1. Oktober die neuen Richtwerte gelten sollen, liegt auch daran, dass der Kreis das Thema Mietobergrenzen in die Hände von Experten gegeben hat. Auf eine Ausschreibung hin wurde damit die Firma Analyse & Konzepte, Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH, betraut.

Das Hamburger Büro erarbeitete ein von der Sozialgesetzgebung gefordertes sogenanntes „schlüssiges Konzept“, das den aktuellen Verhältnissen des örtlichen Mietwohnungsmarktes angepasst ist. Zur Ermittlung der Datengrundlage ermittelte das Unternehmen etwa die Nachfrage nach günstigem Wohnraum, fragte Bestands- und Neuvertragsmieten bei Wohnungsunternehmen sowie privaten Vermietern ab und wertete über einen Zeitraum von sechs Monaten bis Jahresbeginn Angebotsmieten in Immobilienbörsen aus.

Vorgelegt und diskutiert wurde das Konzept jüngst im Sozialausschuss. „Wenn man sieht, was hier alles gemacht wurde und dass wir die Kosten der Unterkunft nun auch gerichtsfest haben, war es auch die Zeit wert, die wir gebraucht haben“, sagte Barnims Sozialdezernentin. Die Berechnungen spiegelten die Probleme und den Bedarf an der Neuregelung wieder, kommentierte Sebastian Walter (Die Linke). Herausgekommen sei sogar mehr als ein Kompromiss, „weil den Menschen hier wirklich geholfen wird“. Es sei gut und maßvoll „und auch wirklich notwendig“, urteilte Hendrik Wendland (Bündnis 90/Grüne). Im südlichen Teil des Barnim sei das Mietwohnungsangebot zunehmend geringer.  „Aber das ist ein Problem der Kommunen.“

Anspruch auf Kosten der Unterkunft haben beim Jobcenter Barnim zur Zeit 6102 Bedarfsgemeinschaften. Aktuell wendet der Landkreis rund zwei Millionen Euro monatlich für die Kosten der Unterkunft auf. Gerechnet wird mit zusätzlichen Aufwendungen von rund 680 000 Euro im Jahr.

Der Sozialausschuss sowie die Fraktionsspitzen im Kreisausschuss haben sich bereits für die neuen Richtwerte ausgesprochen. Am 9. September muss noch der Kreistag grünes Licht geben.

Zuschuss für Wohnen neu festgelegt

Anspruch auf Kosten der Unterkunft haben Menschen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Ob eine Wohnung angemessen ist, entscheiden Jobcenter oder Grundsicherungsamt. Der Barnim zieht dafür nun ein "schlüssiges Konzept" heran, das an den Mietmarkt angepasst ist. Neu sind einheitliche Richtwerte jeweils innerhalb der zwei Vergleichsräume Bernau (mit Ahrensfelde, Panketal, Werneuchen und Wandlitz) und Eberswalde (mit Schorfheide und den Ämtern Biesenthal-Barnim, Joachimsthal und Britz-Chorin-Oderberg). Auch wird nun nach Wohnungsgrößen unterschieden. So steigen Obergrenzen für größere Wohnungen deutlich stärker (Eberswalde: 5,68 Euro/Quadratmeter statt 4,90 Euro, Bernau: 7,08 Euro statt 5,43 Euro in einer 80 bis 90 Quadratmeter großen Wohnung). ⇥wer