Bahn RE10 RB43
: Ausfälle zwischen Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt und Cottbus

Bahnreisende zwischen Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt, Guben und Cottbus müssen sich bis zum Sommer mehrmals auf Einschränkungen einstellen.
Von
Frank Groneberg
Eisenhüttenstadt
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Zugausfälle: Ein Zug der Linie RB 43 steht auf dem Bahnhof in Eisenhüttenstadt. Die Züge der Linien RE 10 und RB 43 fallen für mehrere Tage zwischen Frankfurt (Oder) und Cottbus aus. (Archivbild)

Eisenhüttenstadt. Bahnhof. RB 43 nach Falkenberg/Elster  fährt ab um 12.57 Uhr. 13.04.2023. Foto: Frank Groneberg
Einverständnis für Veröffentlichung wurde mündlich erteilt.

Zugausfälle: Ein Zug der Linie RB 43 steht auf dem Bahnhof in Eisenhüttenstadt. Ab Mitte Februar 2025 fallen zwischen Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt und Cottbus in mehreren Nächten einzelne Züge aus. (Archivbild)

Frank Groneberg
  • Zugausfälle und Verzögerungen auf den Linien RE 10 und RB 43 zwischen Frankfurt (Oder) und Cottbus von Februar bis Sommer 2025.
  • Betroffene Zeiten: 22 Uhr bis 1.30 Uhr; Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen.
  • Einschränkungen an mehreren Tagen, u.a. 17./18. Februar, 17./18. März, 14./15. April.
  • Grund: Instandsetzungsarbeiten; begrenzte Mitnahme von Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen in SEV-Bussen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Zugverkehr auf den Linien RE 10 und RB 43 von Frankfurt (Oder) über Eisenhüttenstadt nach Guben und Cottbus wird ab Mitte Februar und bis zum Sommer an mehreren Tagen eingeschränkt. Die Fahrzeiten verlängern sich zum Teil erheblich.

Betroffen sind jeweils die Zeiten zwischen 22 Uhr abends und 1.30 Uhr am nächsten Morgen, also die Abend- und Nachstunden. Mehrere Züge fallen aus und werden durch Busse des Schienenersatzverkehrs (SEV) ersetzt. Einzelne Züge fahren später als im Fahrplan angegeben.

Bus statt Zug von Eisenhüttenstadt nach Frankfurt (Oder)

Einschränkungen gibt es zunächst in der Nacht vom 17. Februar zum 18. Februar 2025. Der Zug der Linie RE 10 von Leipzig über Cottbus und Guben nach Frankfurt (Oder), der um 21.59 Uhr in Eisenhüttenstadt ankommt, endet am 17. Februar in Eisenhüttenstadt. Von dort fährt um 22.07 Uhr ein Ersatzbus weiter nach Frankfurt (Oder).

Der SEV-Bus hält unterwegs in allen Dörfern, in denen auch der RE 10 normalerweise hält. Die Fahrzeit bis Frankfurt (Oder) verlängert sich erheblich: Der Zug würde um 22.21 Uhr in Frankfurt (Oder) eintreffen, der SEV-Bus trifft aber erst um 22.53 Uhr dort ein – also 32 Minuten später.

Bus statt Zug von Frankfurt (Oder) nach Eisenhüttenstadt

In der Gegenrichtung entfällt der Zug der Linie RB 43, der laut Fahrplan um 23.22 Uhr von Frankfurt (Oder) nach Cottbus fährt, am 17. Februar zwischen Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt. Der Zug wird durch einen Bus des SEV ersetzt.

Der Bus startet um 23.25 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz in Frankfurt (Oder) und hält bis Eisenhüttenstadt in allen Dörfern, in denen die RB 43 normalerweise hält. Die Fahrzeit verlängert sich deutlich: Statt wie der Zug um 23.42 Uhr erreicht der Bus Eisenhüttenstadt erst um 0.11 Uhr, also 29 Minuten später als die Bahn.

Zug der RB 43 nach Cottbus wartet in Eisenhüttenstadt

Von Eisenhüttenstadt aus geht es dann mit der RB 43 weiter nach Guben und Cottbus. Der Zug wartet in Eisenhüttenstadt auf den SEV-Bus und fährt nicht wie üblich um 23.43 Uhr ab, sondern erst um 0.20 Uhr – oder entsprechend später, falls der Bus später ankommt.

Die Ankunftszeiten des Zuges in Cottbus und auf dem Weg dorthin verschieben sich entsprechend. Die RB 43 wird wie an Tagen ohne Einschränkungen bis Cottbus an allen Unterwegsbahnhöfen halten, also auch in Neuzelle, Wellmitz und Coschen.

Weitere Zugausfälle von März bis Juni

Gleiche Einschränkungen hat die Deutsche Bahn auch für die Nächte vom 17. März zum 18. März, vom 14. April zum 15. April, vom 12. Mai zum 13. Mai und vom 9. Juni zum 10. Juni angekündigt. Sie gelten jeweils in der Zeit von 22 Uhr bis 1.30 Uhr.

Grund für die Zugausfälle sind laut Deutsche Bahn AG Instandsetzungsarbeiten. Die Deutsche Bahn weist darauf hin, dass in den Bussen des SEV die Beförderung von Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen nur eingeschränkt möglich ist. Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang. Das Buspersonal entscheidet im Einzelfall über die Mitnahme von Fahrrädern.

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