Einkaufen und Tanken in Polen: Schärfere Kontrolle an der Grenze vor Weihnachten 2023?

Gibt es in Polen das ganze Jahr über: die auch in Deutschland erlaubten Feuerwerkskörper der Klasse F2. Allerdings können diese in der Bundesrepublik erst ab dem 29. Dezember gekauft werden.
Hagen BernardSeit Mitte Oktober und noch bis mindestens Februar erfolgen in der Oderregion entlang der polnischen Grenze verstärkt Kontrollen der Bundespolizei auf unerlaubt eingereiste Migranten. Doch wie sieht es mit den Überprüfungen auf illegal importierte Feuerwerkskörper oder unerlaubt mitgeführten Treibstoffe aus?
Ist gerade zum Jahreswechsel mit verstärkten Kontrollen an den Grenzübergängen zu rechnen? Laut Auskunft der Landespolizei in der Polizeidirektion Ost in Frankfurt (Oder) seien zu den Feiertagen keine verstärkten Kontrollen geplant. Diese erfolgen ohnehin über das gesamte Jahr.
Keine Extra–Kontrollen auf Böller und Raketen
Wenn aus dem normalen Verkehr per Zufall oder bei bestimmten Verdachtsmomenten kontrolliert werde, dann werde ohnehin nach allem Möglichen geschaut, wie beispielsweise nach verdächtigen Insassen oder Fahrt mit Alkohol.
Natürlich werde auch geschaut, ob jemand vielleicht über die erlaubten 20 Liter im Kanister hinaus noch mehr Sprit im Auto mitführt oder unerlaubt Feuerwerkskörper der Gefahrenklassen 3 und 4 im Auto hat. Doch das ergebe sich eher so aus der Routine. Diese Kontrollen seien eher Sache der Bundespolizei und des Zolls.
Wie eine Vertreterin des Hauptzollamtes in Frankfurt (Oder) erklärt, sei der Zoll schon an Grenzübergängen wie in Frankfurt (Oder) oder in Klein Bademeusel (Ortsteil von Forst) präsent, aber Standkontrollen seien unüblich, da Polen ein EU–Land ist.
Bei den Kontrollen herrscht eher das Zufallsprinzip
Natürlich werden verdächtige Fahrzeuge herausgewunken beziehungsweise es werde nach dem Zufallsprinzip agiert. Geprüft werde aber nicht nur direkt an der Grenze, sondern auch an Autobahnen und Fernverkehrsstraßen. Für einen Beweggrund reiche es auch schon aus, wenn jemand aus Richtung Grenzübergang kommt.
Regelmäßig gebe es Verstöße hinsichtlich Waffen und Drogen. Zum Jahreswechsel häufen sich auch die Verstöße hinsichtlich mitgeführter Pyrotechnik, doch eigentlich treten solche Verstöße das ganze Jahr über aus.
Wichtig sei, dass bei den mitgeführten erlaubten Feuerwerkskörpern der Klasse F2 auch eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache dabei ist. Wer Feuerwerkskörper der Klasse F3 und F3 mitführt, der benötigt zur Ausfuhr nach Deutschland eine Extra–Genehmigung, es muss auch am Auto eine Tafel mit der Warnung Gefahrgut angebracht sein.
Kaum Verstöße bei Sprit und Tieren aus Polen
Eine eher untergeordnete Rolle spiele der mitgeführte Sprit, zumal im Gegensatz zu Polen die Spritpreise in Deutschland die siebte Woche in Folge gesunken sind. Maximal 20 Liter dürfen im Kanister mitgeführt werden. Auch Verstößen gegen Tierschutzgesetze, wie beispielsweise das Mitführen von Hunde–Welpen ohne Papiere spiele derzeit kaum eine Rolle.
Wesentlich häufiger seien da die Gesetzes-Übertretungen hinsichtlich mitgeführter Zigaretten. Pro Person erlaubt sind 800 Zigaretten (vier Stangen) oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder ein Kilogramm Rauchtabak. Verboten jedoch ist das Mitführen von Tabakartikel aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, die beispielsweise keine Steuermarken und Gesundheitswarnungen aufweisen.
Normale Kontrollen beim Einkaufen und Tanken in Polen
Es ist also derzeit nicht zwingend mit verstärkten Kontrollen an den Grenzübergängen zu rechnen. So dürften in der Region Eisenhüttenstadt die Nutzer der Übergänge in Guben, Gubinek, Coschen und Schlagsdorf beim Verlassen des polnischen Staatsgebietes kaum behelligt werden. Aber die Polizei nimmt weiterhin im gewohnten Rahmen Stichproben an viel befahrenen Straßen im Grenzgebiet vor.


