Listenhunde in Brandenburg
: Diese Hunderassen sind verboten

Welche Hunde auf Brandenburgs Liste von gefährlichen Kampfhunden sind und welche Rassen verboten sind. Ein Überblick.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Frankfurt (Oder)
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Welche Hunde in Brandenburg verboten sind, welche Rassen gefährlich sind und welche Unterschiede es bei Listenhunden gibt. (Symbolbild)

Frank May/dpa

2022 gab es 474 Hundeangriffe in Brandenburg. Das geht aus der polizeilichen Kriminalstatistik hervor. Immer wieder kommt es dazu, dass Menschen von Hunden gebissen oder angriffen werden. So wurde ein Mann in Worin (Gemeine Vierlinden) nahe Seelow im April 2023 von vier Englischen Bulldoggen angegriffen. Der Mann starb einige Wochen später. Im November 2023 wurde eine Radfahrerin in Beeskow zum zweiten Mal vom selben Hund gebissen und musste mit ihren Verletzungen ins Krankenhaus.

Beißvorfälle kommen immer wieder vor. Unweigerlich fragt man sich, wie gefährlich Hunde sind und welche Hunderassen in Brandenburg eigentlich verboten sind.

Welche Hunde auf der Liste in Brandenburg stehen und welche Unterschiede es bei Listenhunden gibt.

Welche Auflagen und Regeln es für gefährliche Hunde gibt.

Diese Listenhunde sind in Brandenburg verboten

Sogenannte Listenhunde sind in Brandenburg in zwei Kategorien eingeteilt. Kategorie 1 „Kampfhunde mit unwiderlegbarer Gefährlichkeit“ und Kategorie 2 „Hunde mit widerlegbarer Gefährlichkeit“.

Kampfhunde der Kategorie 1 „Kampfhunde mit unwiderlegbarer Gefährlichkeit“:

American Pit Bull Terrier

American Staffordshire Terrier

Bullterrier

Staffordshire Bullterrier

Tosa Inu

Die Haltung der Hunde aus Kategorie 1 ist in Brandenburg generell verboten. Das beschloss das Land Brandenburg im Jahr 2004. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen dieser Hunderassen.

Kategorie 2: „Hunde mit widerlegbarer Gefährlichkeit“:

Alano

Bullmastiff

Cane Corso

Dobermann

Dogo Argentino

Bordeauxdogge

Fila Brasileiro

Mastiff

Mastin Espanol

Mastino Napoletano

Perro de Presa Canario

Ca de Bou

Rottweiler

Die Haltung der Hunde der Kategorie 2 ist gestattet, die Zucht allerdings ist verboten. Mit einem Wesenstest kann man außerdem die Gefährlichkeit seines Hundes der Kategorie 2 widerlegen. Die Bestimmungen gelten auch für Kreuzungen dieser Rassen.

Der Halter von einem Kategorie 2–Hund, muss die Haltung des Hundes vor der Anschaffung bei der zuständigen Behörde melden und braucht eine Haltererlaubnis. Dazu muss der Halter älter als 18 Jahre sein, ein einwandfreies Führungszeugnis sowie einen Nachweis der Sachkunde zur Haltung eines Listenhundes vorweisen, Haftpflichtversicherung sowie die Kennzeichnung durch einen Mikrochiptransponder haben.

Auflagen für einen gefährlichen Hund in Brandenburg

Wenn eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit nicht widerlegt ist, gelten folgende Auflagen für den Listenhund (Kategorie 2):

Maulkorbpflicht

Leinenpflicht (höchstens 2 Meter lange, reißfeste Leine)

beides gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf allen öffentlichen Wegen, Flächen und außerhalb des privaten, eingefriedeten Grundstücks

in gekennzeichneten Auslaufbereichen gilt die Leinenpflicht nicht, solange die Maulkorbpflicht eingehalten wird

erhöhter Steuersatz, der durch die Gemeinde bestimmt wird

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