Kommunalfinanzen
: Regelung für Grundsteuer lässt auf sich warten

Noch ist nicht klar,  wie viel Grundstückseigentümer künftig nach der Grundsteuerreform zahlen müssen.
Von
Stefan Lötsch
Eisenhüttenstadt
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Symbolbild

Monika Skolimowska/dpa

Rund vier Millionen Euro nimmt die Stadt Eisenhüttenstadt derzeit im Jahr durch die Erhebung der Grundsteuer ein. Das ist zwar, bei rund 55 Millionen Euro Erträgen insgesamt, nicht die Hauteinnahmequelle, aber ein wichtiger Beitrag.

Umso aufmerksamer guckt nicht nur die Kämmerei in Eisenhüttenstadt, wie sich die Grundsteuer für bebaute und bebaubare Grundstücke künftig entwickeln wird. Denn es wird zu einer Änderung kommen. Anetta Bartusch, Bereichsleiterin Stadtkasse und Steuern, verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die Richter hatten im vergangenen Jahr geurteilt, dass die derzeitige Berechnung der Steuer verfassungswidrig ist. Bis Ende des Jahres muss der Bund ein neues Bewertungsrecht schaffen. "Nach Schaffung neuer gesetzlicher Bewertungsregelungen müssen diese bis spätestens 31. Dezember 2024  umgesetzt werden.“

Inzwischen ist der Bund tätig geworden, was aber nicht nur für die Kämmerei in Eisenhüttenstadt nicht zu mehr Klarheit geführt hat. Denn, so erklärt es die Eisenhüttenstädter Bereichsleiterin: Es wird in einer sogenannten Länderöffnungsklausel den Ländern erlaubt, vom Bundesrecht abweichende Bewertungsregelungen bei der Grundsteuer einzuführen. „Den Ländern wird damit die Möglichkeit gewährt, eigene Grundsteuer–Modelle zu verwirklichen“, erklärt Anetta Bartusch. Brandenburg hat diesen Weg allerdings kritisiert. Im konkreten Fall bedeutet das: „Eisenhüttenstadt hat somit noch keine gesetzlichen Grundlagen für eine Neuberechnung der Grundsteuer. Das Ausmaß an Veränderungen für die Stadt ist derzeitig noch nicht abzusehen.“

Mieter müssen zahlen

Natürlich will nicht nur die Stadt  wissen, was sie in Zukunft einnehmen wird. Auch die Grundstückseigentümer wollen erfahren, was sie künftig zu zahlen haben. Bleibt es aufkommensneutral oder muss gar mehr gezahlt werden? Und nicht nur für die Grundstückseigentümer ist die künftige Höhe interessant, sondern auch für die Mieter. Denn die Steuer kann derzeit noch über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Verena Rühr–Bach, Vorstandsvorsitzende der Eisenhüttenstädter Wohnungsbaugenossenschaft (EWG) hat jüngst beim Genossenschaftsfrühstück schon die Prognose geäußert, dass es wohl nicht preiswerter werden wird. In den vergangenen Jahren sind verschiedene Positionen bei den Nebenkosten gestiegen oder ganz und gar neu dazu gekommen. Nicht umsonst wird inzwischen von einer zweiten Miete geredet. Derzeit, so Verena Rühr–Bach, werden zum Beispiel für eine 3–Raum–Wohnung um die 60 Euro Grundsteuer pro Jahr fällig.

Grundsteuerbescheide werden nicht jedes Jahr verschickt. Anetta Bartusch erklärt, dass die Stadt die gesetzliche Möglichkeit nutzt, jahresübergreifende Grundsteuerbescheide erlassen zu können. „Durch diese Handhabung hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, erheblichen Verwaltungs– und Kostenaufwand zu sparen, der sonst durch das jährliche Versenden der Bescheide entsteht“, sagt die Bereichsleiterin. Immerhin würden pro Jahr zirka 8000 Bescheide anfallen, die nun nicht gedruckt und versandt werden müssen. Anett Bartusch ergänzt: „So verbleiben im Jahr nur noch zirka 1000 Bescheide, die auf Grundlage von geänderten Besteuerungsgrundlagen erstellt und gegenüber den Steuerpflichtigen bekannt gegeben werden müssen.“

Mit der höchste Hebesatz

Durch den sogenannten Hebesatz, der bei der Berechnung angesetzt wird, haben die Kommunen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer. In Eisenhüttenstadt liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 445 von Hundert. Nur kreisfreie Städte in Brandenburg haben einen höheren Hebesatz festgelegt. Der durchschnittliche Hebesatz für kreisangehörige Städte zwischen 20 000 und 50 000 Einwohner, wozu auch Eisenhüttenstadt mit 24 880 Einwohnern gehört, liegt laut Angaben des Landesamtes für Statistik bei 402 von Hundert. Der Landesdurchschnitt liegt etwas höher, bei 408.