Es war ein später Vormittag in dieser Woche, als bei der Polizei mehrere Anrufe aus Eisenhüttenstadt eingegangen sind. Die Anrufer teilten mit, dass in der Beeskower Straße ein Mann mit einer Langwaffe umherlaufen würde. Eine Funkwagenbesatzung griff sich die Person, bei der es sich laut Polizei um einen 18-jährigen Jugendlichen gehandelt hat. Der Vorfall hat sich bereits am 12. April ereignet.
Und tatsächlich sei der junge Mann mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Flinte unterwegs gewesen. „Auch dazugehörige Magazine samt Munition und eine Sturmhaube fanden sich an“, teilt die Polizeidirektion Ost einen Tag später mit. Nach ersten Aussagen sei er auf dem Weg zu einem Spiel mit Softairwaffen gewesen. Doch dieser Ausflug bleibt nicht ohne Konsequenzen für den Jugendlichen.
Sehen täuschend echt aus: Das Tragen solcher Softairwaffen soll verboten werden. Das Bild hat mit dem Einsatz am 12. April in Eisenhüttenstadt nichts zu tun. Wie die Softairwaffe in diesem Fall aussah, dazu gibt es kein Bildmaterial.
Sehen täuschend echt aus: Das Tragen solcher Softairwaffen soll verboten werden. Das Bild hat mit dem Einsatz am 12. April in Eisenhüttenstadt nichts zu tun. Wie die Softairwaffe in diesem Fall aussah, dazu gibt es kein Bildmaterial.
© Foto: Holger Hollemann/dpa

Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

Der 18-Jährige musste Waffe und Munition herausgeben und erhielt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Softairwaffen besitzen ein Druckluftsystem, mit dem Rundkugeln verschossen werden und fallen je nach Geschossenergie unters Waffengesetz oder eben nicht.
Aber noch etwas ist zu beachten, und zwar die Optik. Sehen Softairwaffen nämlich echten sehr ähnlich, können sie unter die waffenrechtlichen Regelungen zu den Anscheinswaffen fallen. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen, heißt es auf www.bussgeld.net. Gemäß Waffengesetz (WaffG) handelt es sich bei Anscheinswaffen um Gegenstände, die echten Schusswaffen zum Verwechseln ähnlich sehen. Der Transport solcher Waffen, auch Softairwaffen, darf nur in verschlossenen Behältnissen erfolgen.

Softairwaffe

Als Softair werden in Deutschland besondere Typen von Schusswaffen bezeichnet. Sie funktionieren über ein Druckluftsystem und verschießen keine Patronen, sondern in der Regel Rundkugeln aus verschiedenen Materialien – meist Kunststoff. Munition wird in diesem Fall nicht verschossen.
Eine Softairwaffe kann entweder über Federdruck, Gas oder ein elektromechanisches Druckluftsystem ausgelöst werden.
Liegt der für den Schuss aufgewendete Druck unter einem bestimmten Joulewert, fallen diese Waffen nicht unter das Waffengesetz, sondern gelten als Spielzeug. Softair-Geräte, die so umgebaut werden können, dass die Geschossenergie 0,5 Joule übersteigt, fallen jedoch unter das Waffengesetz. Eine solche Softair (über 0,5 Joule) darf ohne einen Waffenschein nicht öffentlich geführt werden.
Ab einer Geschossenergie von mehr als 7,5 Joule ist für den Besitz sogar eine Waffenbesitzkarte notwendig. Hier gilt eine Altersfreigabe von 18 Jahren. (Quelle: www.bussgeldkatalog.net)