Nach drei Verurteilungen: Müllroser Amtsdirektor Matthias Vogel zieht die Notbremse
Einziger Tagesordnungspunkt war die Zukunft des mehrfach vorbestraften Amtsdirektors Matthias Vogel, der in der vergangenen Woche zum dritten Mal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gerichtlich belangt worden ist. „Herr Vogel hat alles dargelegt und mir dann sein Rücktrittsgesuch in die Hand gedrückt“, informiert der Ausschussvorsitzende, Wolfgang Beitsch. Der weitere Werdegang werde jetzt mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Der Ausschuss müsse nun dem Rücktrittsgesuch per Beschluss zustimmen — das sei für die nächste Sitzung in 14 Tagen vorgesehen.
Mit seinem Rückzug erspart Matthias Vogel dem Amt Schlaubetal ein Abwahlverfahren und auch daraus folgende mögliche finanzielle Belastungen. Denn nach einer Abwahl hätten ihm bis zum Ende seiner Dienstzeit im Frühjahr 2025 mehr als 70 Prozent seiner Bezüge weitergezahlt werden müssen. Auf diesen Anspruch verzichtet er nun. „Er hat die Notbremse gezogen“, sagt Wolfgang Beitsch, „um dem Amt Schlaubetal nicht weiter zu schaden — und das rechnen wir ihm hoch an.“
Wie berichtet, hatte das Amtsgericht Frankfurt Matthias Vogel am 29. Januar zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen je 100 Euro verurteilt. Und zwar wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis — eines Straftatbestandes, dessentwegen er bereits zum dritten Mal angeklagt war, wie während der Verhandlung bekannt wurde. Denn die Fahrerlaubnis war ihm bereits im Jahr 2016 entzogen worden, nach eigener Aussage wegen mehrfachen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Was ihn aber nicht daran hinderte, trotzdem weiter Autos zu steuern.
Am 9. Januar 2017 wurde er durch das Amtsgericht Berlin–Tiergarten erstmals wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen sowie wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung und wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt, außerdem verhängte das Gericht eine einjährige Sperrfrist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bis zum 13. Februar 2018. Am Tag nach seiner Verurteilung wurde Matthias Vogel zum neuen Amtsdirektor gewählt und erhielt mit dem Amtsantritt im Frühjahr einen Dienstwagen.
Dienstwagen ohne Führerschein
Fortan war der Amtsdirektor auch im Dienstwagen ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Am 29. Juni 2018 geriet er mit dem Dienstwagen in eine Verkehrskontrolle. Die Sperrfrist war zwar längst abgelaufen, er hatte aber immer noch keine neue Fahrerlaubnis. Das zweite Strafverfahren wurde eingeleitet. Obwohl er nun die nächste Strafe erwarten musste, fuhr Matthias Vogel weiter Auto und wurde am 3. Januar 2019 in Müllrose dabei beobachtet, wie er mit dem Dienstwagen auf glatter Straße in ein Gebüsch rutschte und dann weiterfuhr. Die Augenzeugen wussten, dass er keine Fahrerlaubnis hat, und erstatteten Anzeige. Nun ließ der Amtsdirektor das Auto endlich stehen. Am 7. Mai 2019 erließ das Amtsgericht Frankfurt wegen der zweiten Tat von Juni 2018 einen Strafbefehl und verhängte wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen je 100 Euro.
Manipulationen im Sozialamt
Während der Verhandlung in der vergangenen Woche wurde bekannt, dass Matthias Vogel auch wegen Untreue verurteilt worden ist. So steht es in Bundeszentralregister. Das Amtsgericht Mettmann (Nordrhein-Westfalen) hatte ihn am 26. Juni 2007 zu elf Monaten Freiheitsentzug verurteilt und diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Wie die Staatsanwaltschaft in Wuppertal jetzt auf Anfrage mitteilte, hatte Matthias Vogel in den Jahren 2003 und 2004 im Sozialamt der Stadt Haan gearbeitet und dort „durch Manipulationen die Auszahlung von insgesamt rund 55 000 Euro auf das Konto seiner damaligen Lebensgefährtin bewirkt“. Die Strafe war nach Ablauf der Bewährungszeit im August 2010 per Gerichtsbeschluss erlassen und damit auch aus dem polizeilichen Führungszeugnis gestrichen worden.


