Veranstaltungshinweis: Anmeldung für die Einschulung startet im Januar

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pixabayAn welcher Grundschule das zu geschehen hat, ist der aktuellen „Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Eisenhüttenstadt“ zu entnehmen. Die Satzung und dazugehörige Anlagen sind unter Stadt & Verwaltung/Bürgerservice/Ortsrecht als PDF auf der Homepage der Stadt Eisenhüttenstadt — www.eisenhuettenstadt.de — aufrufbar.
Eisenhüttenstadt ist in zwei Schulbezirke aufgeteilt, die Grenze ist der Oder–Spree–Kanal. Der eine Schulbezirk umfasst die Grundschulen im VI. Wohnkomplex sowie in Fürstenberg, der andere Schulbezirk die anderen drei städtischen Grundschulen.
„Der Schulanfänger ist an den genannten Grundschulen zur Anmeldung persönlich vorzustellen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Mitzubringen sind darüber hinaus das Antragsformular der Stadt, die Geburtsurkunde des Kindes, der Teilnahmenachweis der Sprachstandfeststellung oder die Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs oder die Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung, evtl. ärztliche Befunde und alle notwendigen Vollmachten betr. Sorgerecht des Kindes. Wünschenswert sind auch Portfoliohefter aus der Kita. Die Gespräche beginnen im neuen Jahr.