Verhaftung: Tatort Flüchtlingsheim

Ermittlungen an der Poststraße: Die Polizei hat den Fall der versuchten Vergewaltigung der Staatsanwaltschaft übergeben.
Friso GentschAm 3. Dezember müssen die Handschellen geklickt haben. Da wurde ein junger Somalier in der Wünsdorfer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge inhaftiert. Eine Staatsanwältin in Frankfurt hatte zuvor Haftbefehl gegen den Mann erlassen, der nun auch dort auffällig geworden sein soll — es bestand Fluchtgefahr.
Doch was war passiert? Dem Asylbewerber, der seit seiner Ankunft in Deutschland im Jahr 2015 in mehreren Sammelunterkünften untergebracht war, wurden zu diesem Zeitpunkt bereits drei Taten vorgeworfen. Zwei davon sollen sich in der Erstaufnahmeeinrichtung an der Poststraße zugetragen haben, und zwar am 28. Mai 2018. Zunächst soll es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Nachmittag zu einer Nötigung gekommen sein. Darunter wird eine Gewaltanwendung oder Drohung verstanden, bei der das Opfer zu einer Handlung gezwungen wird, die dies nicht wünscht. Der damals 20–jährige Somalier soll eine Frau in eine Toilette gedrängt haben, als diese schrie, ließ er von ihr ab.
Gegen 18.50 Uhr suchte er sich das nächste Opfer. Eine DRK–Mitarbeiterin der Einrichtung, Jahrgang 1960. Sie wurde von dem Asylbewerber zu Boden gerungen und teilweise entkleidet — in der Absicht, sie zu vergewaltigen. Die Frau habe sich gewehrt. Der Staatsanwaltschaft zufolge blieb es letztlich bei einer versuchten Vergewaltigung. Nach Informationen dieser Zeitung soll das Opfer noch immer krank geschrieben sein.
Bei Gerüchten, die in Eisenhüttenstadt über den Fall kursieren, ist meist von einer Vergewaltigung oder gar Gruppenvergewaltigung die Rede. Dies kann von der Staatsanwaltschaft allerdings nicht bestätigt werden.
Diese zwei Straftaten, aber auch eine, die sich bereits im Oktober 2017 ereignet hat, als der Asylbewerber aus Somalia jemanden bedroht haben soll, wurden laut Ricarda Böhme, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, allesamt angezeigt. Dass die Polizei zumindest im Fall der versuchten Vergewaltigung in Eisenhüttenstadt ermittelt hat, zeigt deren Auskunft, dass der Fall am 1. August 2018 an die Staatsanwaltschaft übersandt wurde. Zu dieser Zeit soll der Täter bereits in eine andere Einrichtung verlegt worden sein.
Das hat wohl schließlich auch zur Verzögerung des gesamten Falles geführt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte ihn zu den Potsdamer Kollegen überstellt, weil man in Erfahrung gebracht hatte, dass der junge Somalier mittlerweile wohl in Wünsdorf untergebracht worden war. Doch aus der Landeshauptstadt hieß es, dort würde er sich nicht aufhalten. Also ging der Fall zurück an die Oder. Die dortige Staatsanwältin setzte die Ermittlungen fort, erließ schließlich einen Haftbefehl, da Fluchtgefahr bestanden habe.
Als der Somalier, der sich dann im Dezember doch in Wünsdorf aufhielt, erneut auffällig geworden war, wurde er aufgrund des bereits vorliegenden Haftbefehls inhaftiert. Mit einem Verfahren ist im Frühjahr zu rechnen. Zunächst müsse geklärt werden, ob der Asylbewerber nach dem Erwachsenen– oder dem Jugendstrafrecht angeklagt werde, denn mit 20 Jahren gilt er in der deutschen Rechtsprechung als Heranwachsender. „Die Haft wird die Sache jetzt beschleunigen“, sagt Ricarda Böhme.
