Weihnachtsbaum verbrennen: Tannenbaum-Feuer bei Eisenhüttenstadt am Wochenende

Tradition: Ein Feuerwehrmann wirft einen abgeschmückten Weihnachtsbaum ins Feuer. In der Region Eisenhüttenstadt werden im Januar in mehreren Orten solche Tannenbaum-Feuer entzündet. Das Verbrennen von Weihnachtsbäumen ist nicht unumstritten. (Archivbild)
Simone WeberDas Verbrennen von Weihnachtsbäumen zu Jahresbeginn gehört auch in und um Eisenhüttenstadt zu den beliebten Traditionen. Abgeschmückte Weihnachtsbäume werden gemeinsam verbrannt, die Besucher wärmen sich am Feuer und genießen dazu heiße Getränke und diversen Imbiss von der Bratwurst bis zum Steak.
Mit Blick auf die Umwelt und die Klimaveränderung ist das Verbrennen von Weihnachtsbäumen allerdings alles andere als unbedenklich. Denn die Bäume sind so kurz nach dem Weihnachtsfest noch sehr feucht. Beim Verbrennen entsteht eine hohe Rauchentwicklung.
Große Mengen Schadstoffe entstehen
Mit dem Rauch werden große Mengen Schadstoffe wie Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Stickoxide freigesetzt und in die Luft geblasen. Vor allem die Feinstaubbelastung in der Luft wird durch große Feuer erhöht – genauso übrigens auch beim Betrieb offener Kamine in Häusern.
Weihnachtsbäume sollten weder im heimischen Ofer oder Kamin noch im Freien verbrannt werden, teilt auch das Bundesumweltamt nur. Nur gut getrocknetes und naturbelassenes Holz dürfe verbrannt werden. Am besten sei es, das Holz zwei Jahre trocken zu lagern. „Auch bei trockenen Nadeln ist das Stamm- und Astholz des Weihnachtsbaums noch zu feucht“, so das Umweltbundesamt. „Beim Verbrennen entstehen deshalb hohe Staubemissionen und Teerablagerungen.“
Ausnahmen für Brauchtumsfeuer
Grundsätzlich ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus dem Haushalt oder aus Gärten, zu denen auch Weihnachtsbäume gehören, im Land Brandenburg und bundesweit untersagt. Solche Abfälle müssen kompostiert oder anderweitig fachgerecht entsorgt werden. Geregelt ist das im Land Brandenburg in der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung. Aber wie zu fast jedem existierenden Verbot gibt es auch zu diesem Ausnahmen.
Eine dieser Ausnahmen betrifft die Brauchtumsfeuer. Zu diesen zählen Osterfeuer, Martinsfeuer, Maifeuer und Johannifeuer. Für diese können die örtlichen Ordnungsbehörden Ausnahmegenehmigungen erteilen. Und vielerorts wird in den Verwaltungen auch das gemeinsame Verbrennen der gerade noch genutzten Weihnachtsbäume als Traditions- oder Brauchtumsfeuer gewertet.
Sieben Tannenbaum-Feuer am 13. Januar
So auch in den Amtsverwaltungen in Brieskow-Finkenheerd, Müllrose und Neuzelle. Dort sind wie in jedem Jahr auch für Januar 2024 mehrere Veranstaltungen zum gemeinsamen Verbrennen der ausgedienten Weihnachtsbäume angemeldet und genehmigt worden. Das erste dieser Feuer hat bereits am vergangenen Wochenende gelodert – und zwar am 6. Januar in Vogelsang.
Für diesen Sonnabend, den 13. Januar, sind in der Region sieben solche Brauchtumsfeuer genehmigt worden. In Schernsdorf werden von 16 Uhr bis 23 Uhr am Sportplatz Bäume verbrannt. In Pohlitz lodert das Feuer von 16 Uhr bis 22 Uhr, in Bremsdorf von 17 Uhr bis 22 Uhr und in Fünfeichen von 17 Uhr bis Mitternacht – und zwar jeweils am örtlichen Feuerwehrgerätehaus.
Für Imbiss und Getränke ist gesorgt
Weitere Weihnachtsbaum-Feuer brennen an diesem Sonnabend im Amt Brieskow-Finkenheerd, und zwar in Wiesenau von 16 Uhr bis 22 Uhr, in Ziltendorf von 16 Uhr bis 22 Uhr und in der Ernst-Thälmann-Siedlung von 17 Uhr bis 22 Uhr. Und in Lawitz im Amt Neuzelle ist ein solches Traditionsfeuer für Sonntag, den 28. Januar genehmigt worden. Veranstalter ist in der Regel die Freiwillige Feuerwehr oder der Förderverein der Feuerwehr. Für Imbiss und Getränke ist jeweils an den Feuern gesorgt.



