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: Impfpflicht für Pflegeberufe – was Arbeitgeber zwischen Erkner und Strausberg dazu sagen

Ab dem 16. März gilt in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen im Gesundheitsbereich eine Impfpflicht für Beschäftigte. Wie Unternehmen und die Gesundheitsämter zwischen Strausberg und Erkner sich darauf einstellen und was ein Anwalt rät.
Von
Sandra Jütte
Erkner
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Wer mit erkrankten Menschen arbeitet, darf das künftig nur noch tun, wenn er gegen Corona geimpft ist.

Jörg Carstensen/dpa