Gigafactory Grünheide
: Tesla sieht „keine Angriffspunkte“ beim Ausbau der Fabrik

Update: Der US-Autobauer Tesla blickt optimistisch auf den Erörterungs-Termin seiner Fabrik-Ausbau-Pläne in Erkner. Mit einer Genehmigung und weiteren Auflagen werde gerechnet.
Von
Janine Richter
Grünheide
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Auf dem Gelände der sogenannten Tesla Gigafactory in Grünheide sollen derzeit 11.000 Menschen beschäftigt sein.

Patrick Pleul/dpa

Trotz 1070 Einwendungen gegen die Fabrik-Ausbau-Pläne des US-Elektroautobauers in Grünheide blickt Tesla optimistisch auf die Erörterung in Erkner am Montag (23. Oktober). Dies wurde bei einem Pressegespräch mit dem Unternehmen am Donnerstag deutlich.

Demnach handle es sich bei dem „überwiegenden Teil“ der Einwendungen, um „Mustereinwendungen“. Sie würden jeweils ein Sachargument anbringen, sodass weniger inhaltliche Erörterung notwendig sei als in den Öffentlichkeitsbeteiligungen 2020 und 2021. Laut Tesla wurden zu den Themenfeldern Naturschutzrecht, Waldrecht, Baurecht, Störfallrecht, Immissionsschutzrecht und Wasserrecht Einwendungen eingereicht. Jedoch viele Sachverhalte seien bereits in der 1. Änderung des B-Planes 13 diskutiert und dann umgesetzt worden. Das Gesamtvorhaben basiere darauf.

Tesla sieht „keine Angriffspunkte“ für Genehmigung

Man sehe insgesamt „keine Angriffspunkte, die das Genehmigungsvorhaben infrage stellen würden“, weshalb Tesla mit einer ersten Teilgenehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch das Landesumweltamt (LfU) rechne. Es gebe nur eine Reihe redaktioneller Fehler, die nachjustiert würden, aber nichts, was eine komplette Umplanung oder Umbau erforderlich mache, erläuterten die Tesla-Mitarbeiter. „Wir kennen die Anforderungen am Standort sehr gut“, hieß es und es habe monatelange Abstimmungsgespräche mit Fachplanern und Behörden im Vorfeld gegeben. Man sei gerade dabei, die Korrektur von falschen Zahlen oder Referenzdokumenten im Antrag vorzunehmen, auf die die Einwender hingewiesen hätten.

Weitere Ausbaustufen geplant – mit Auflagen wird gerechnet

Weitere Ausbaustufen, also Teilgenehmigungen, wolle Tesla künftig beantragen. Diese seien aber „noch nicht formuliert“ und sie hingen auch von der ersten Teilgenehmigung ab, hieß es. Einen verbindlichen Zeitplan für alle Ausbaustufen sei nicht festgezurrt.

„Je früher wir die Teilgenehmigung erhalten, desto besser“, betonte Tesla. Ob man das berüchtigte „Tesla-Tempo“ bei der Umsetzung der Bauvorhaben einhalten könne, stehe aber hinter einer „rechtssichere Genehmigung“ an. Das Unternehmen erwarte erneut, ein paar hundert Auflagen durch die Behörde zu erhalten.

Antragsunterlagen geben Worst-Case-Szenario wieder

Aus Sicht Teslas seien „keine neuen artenschutzrechtlichen Belange betroffen“, da jedwede Zauneidechsen und Ameisenhaufen schon umgesetzt worden seien. Es müsse auch kein zusätzlicher Wald gerodet werden und alle Erstaufforstungsmaßnahmen seien erfolgt bzw. der qualitative Waldumbau im Gange. Deswegen könnten jene Einwendungen bezüglich des Natur- und Umweltschutzes weniger beachtet werden.

Das Thema „Grundwasserschutz“ mache laut Tesla den größten Komplex der Widersprüche aus. Das Rammen von 81.200 Pfählen bezeichnete das Unternehmen in diesem Zusammenhang als „Worst-Case-Szenario“, aber man gehe davon aus, dass weniger benötigt würden, um die Hallen auf dem märkischen Sand abzusichern. Das Vorgehen werde als genehmigungsfähig angesehen, weil nachweislich nur lokal und mit geringfügigen Umströmungen des Wassers gerechnet werde, wenn die Pfähle im Boden seien. Auch der Beton sei derart zertifiziert, dass es keinen Schadstoffeintrag in das Grundwasser geben werde.

Höhere Störfall-Klasse – Ausbau der Werkfeuerwehr erforderlich

Auch beim Thema „Störfallrecht“ äußerte Tesla Verwunderung über viele Forderungen, die eine Einordnung der Gigafactory in die obere Störfall-Klasse verlangten. Dies sei nämlich schon Bestandteil des eingereichten Sicherheitsberichtes und damit Antragsgegenstand. „Das, was die Einwender fordern, beantragen wir im Grunde“, hieß es von Tesla. Nötig werde die höhere Einstufung, weil die Firma mehr störfallrelevante Stoffe zur Batteriezellfertigung lagern müsse. Dies würde in den Nebenanlagen erfolgen. Für Tesla ergäben sich daraus auch Pflichten. Beispielsweise müsse das Unternehmen der Öffentlichkeit mehr Informationen liefern oder die Werkfeuerwehr in technischer und personeller Hinsicht aufstocken. Die aktuelle Ausstattung der Kameraden wollte das Unternehmen in diesem Zusammengang nicht kommentieren. Außerdem müsse laut Störfallrecht ein Betriebsbeauftragter eingesetzt werden, der die störfallrelevanten Bereiche im Auge behalte. Er habe direktes Vorspracherecht bei der Geschäftsführung.

Ausbaupläne konkreter vorgestellt

Tesla erläuterte auch seine Pläne für die zweite Ausbaustufe der Fabrik auf seinem 300 Quadratmeter großen Gelände in Grünheide genauer. Demnach möchte das Unternehmen mit seinem Genehmigungsantrag Produktionsanlagen für die Fahrzeugfertigung erweitern, damit im Jahr 1 Million Fahrzeuge produziert werden können. Dazu gehören Gebäude für die Fahrzeugfertigung, zur Fertigung von Antrieb und Batteriepaket, für die Batteriezellenproduktion und zur Abwicklung der betrieblichen Logistik. Die Batteriespeicherkapazität könne man mit den neuen Bauten von derzeit 50 auf zukünftig 100 Gigawattstunden erhöhen.

Des Weiteren umfasse der Antrag Nebeneinrichtungen außerhalb des Wasserschutzgebietes, wie eine Wasseraufbereitungsanlage, ein Lagergebäude für Gefahr- und Einsatzstoffe, ein Gebäude für die Abfallbehandlung und eines für das Batterierecycling.

Zudem werden Änderungen an der bestehenden Anlagentechnik beantragt sowie werksinterne Erschließungs- und Verkehrswege zur neu entstehenden L386 und zur Autobahn.

Kein rechtlicher Zusammenhang mit Erweiterung nach Osten

Das Unternehmen betonte zudem, dass es „keinen rechtlichen Zusammenhang“ mit dem aktuellen Verfahren rundum den B-Plan 60 der Gemeinde Grünheide, also die Erweiterung des Tesla-Geländes um mehr als 110 Hektar nach Osten gebe. „Die zwei Verfahren sind völlig losgelöst voneinander zu betrachten“, hieß es.