Mutmaßlicher Kindesmissbrauch
: Ehemaliger Betreuer angeklagt — Prozess in Berlin gestartet

Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs beim Verein Historische S-Bahn aus Erkner. Der Fall liegt rund 25 Jahre zurück. Nun fand der erste Verhandlungstag in Berlin statt.
Von
Maria Häußler
Berlin
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Angeklagt

Im Gericht in Moabit wird über einen Fall von Kindesmissbrauch verhandelt. 25 Jahre sind seit den mutmaßlichen Taten vergangen.

Maria Häußler
  • Prozess wegen Kindesmissbrauch in Berlin gestartet; Vorwurf: fünf Fälle zwischen 1997 und 2000.
  • Angeklagter soll Jungen bei S-Bahn-Fahrten und Zuhause missbraucht haben.
  • Angeklagter akzeptiert Deal: zwei Jahre Bewährung, 5000 Euro Entschädigung, Therapie.
  • Vereinsvorstand "erschüttert"; Angeklagter seit zehn Jahren nicht aktiv.
  • Prozess wird am 6. Mai fortgesetzt; Verjährungsfrist bis zum 38. Lebensjahr des Opfers.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Berliner Landgericht beschäftigt an diesem Dienstag (29. April) ein Fall von Kindesmissbrauch. Fünfmal soll der Angeklagte einen Jungen zwischen 1997 und 2000 sexuell missbraucht haben. Der Nebenkläger, der 1998 elf Jahre alt war, ist heute ein großer dünner Mann mit Pferdeschwanz, kariertem Hemd und Stirnfalten. Er wirkt ruhig und spricht während der Wartezeit leise mit seiner Anwältin

Der Prozessauftakt verzögert sich. Schließlich verliest die Staatsanwältin die Anklage: Sie wirft dem Angeklagten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in insgesamt fünf Fällen vor. Diese sollen sich im Zeitraum von Ende 1997/Anfang 1998 bis Juni 2000 ereignet haben.

Mutmaßlicher Kindesmissbrauch — so lautet die Anklage

Die erste Tat soll sich demnach im Weihnachtszug 1997 oder während einer der Ostersommerfahrten 1998 des Vereins Historische S-Bahn e.V. zugetragen haben. Es seien nur noch wenige Fahrgäste im Zug gewesen, als sich der Beschuldigte mit dem Jungen außer Sichtweite begab.

Die anderen vier Übergriffe sollen bis Juni 2000 bei dem Angeklagten Zuhause stattgefunden haben. Der Angeklagte wird beschuldigt, dem Jungen unter anderem Kinderpornos gezeigt zu haben, außerdem soll er Oralverkehr an ihm durchgeführt und ihm einen Dildo eingeführt haben. Zudem seien 2024 drei CDs mit mehr als 500 kinderpornografischen Inhalten sichergestellt worden.

Der 58-jährige Angeklagte verfolgt die Ausführungen aufmerksam und ohne sichtbare Reaktion. Die Richterin bittet die Öffentlichkeit hinauszugehen. Die Verteidigung habe im Vorfeld nach einem Verständigungsgespräch gefragt und die Strafkammer halte dies für sinnvoll. Auch der Angeklagte verlässt den Raum.

Vorstand des Vereins Historische S-Bahn „erschüttert“

Der Geschädigte habe den beschuldigten Mann in Modellbahnanlagen in Berlin-Friedrichshain kennengelernt, als er dort Schülerpraktikant war, teilt die Pressestelle des Gerichts mit. Zwischen beiden soll sich eine freundschaftliche Beziehung entwickelt haben. Er habe den eisenbahnbegeisterten Jungen zu S-Bahn Sonderfahrten des Vereins Historische S-Bahn e.V. eingeladen.

Der Angeklagte war dort Mitglied und wurde als Betreuungspersonal eingesetzt. Der Vorstand des Vereins hat eine Erklärung zu dem Fall veröffentlicht: Man sei erschüttert und stelle sich der Verantwortung. Der Angeklagte sei dort seit zehn Jahren nicht mehr aktiv.

Der Deal: Zwei Jahre Bewährung und 5000 Euro

Die Richterin erklärt, was die Gespräche ergaben: „Keine höhere Freiheitsstrafe als zwei Jahre“, die zur Bewährung ausgesetzt würden. Hinzu komme ein Täter-Opferausgleich von 5000 Euro. Außerdem habe die Verteidigerin signalisiert, dass der Angeklagte mit der Auflage einer Therapie einverstanden sei. „Sind Sie bereit dazu? Sonst bringt es ja nichts.“ Fragt die Richterin, woraufhin er bejaht.

Der Prozess soll am 6. Mai fortgesetzt werden. Bis dahin haben beide Parteien Zeit, über die Annahme des Deals und damit den weiteren Prozessverlauf nachzudenken.

Die Verteidigerin äußert sich nach der Verhandlung gegenüber Journalisten. Sie hätte den Fall gern verhandelt, sagt sie, aber es sei die Entscheidung ihres Mandanten und sie wisse noch nicht, wie diese ausfällt. Auch darüber, ob der Fall verjährt sei, könne sie keine Aussage treffen. Die Anwältin der Nebenklage betont dagegen, dass das Gespräch auf Wunsch der Verteidigung stattgefunden habe und es auf jeden Fall einen zweiten Termin gebe.

Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern verjährt seit April 1998 nach 20 Jahren. Die Verjährung beginnt frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Geschädigten. Das bedeutet, dass der Missbrauch bis zu seinem 38. Lebensjahr strafrechtlich verfolgt werden kann. Das Sexualstrafrecht wurde vielfach geändert. Auch deshalb muss der Einzelfall juristisch bewertet werden, um eine Aussage darüber zu treffen, ob die Tat verjährt ist.