Amtsgericht: Auf Drängen der Freundin Anzeige erstattet

Symbolbild Gericht
Sven HoppeNein, es war keine Vergewaltigung, was an jenem 28. April vorigen Jahres, irgendwann nach 22 Uhr in einer Wohnung im Pablo-Neruda-Block geschehen war. Zu der Überzeugung kamen Richter Peter Wolff und die Schöffen Rosemarie Cäsar und Frank-Uwe Gerlach nach mehr als vierstündiger Verhandlung im Frankfurter Amtsgericht. Das Gericht sprach den aus Eritrea stammenden Angeklagten vom Vorwurf frei, an der Geschädigten „gegen ihren erkennbaren Willen dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlungen vorgenommen“ zu haben, wie es der Staatsanwalt formuliert hatte.
Auch der ließ nach der Beweisaufnahme die Anklage fallen und plädierte auf Freispruch. Denn nicht einmal die Hauptzeugin, eine 21-jährige Frankfurterin, sprach von Vergewaltigung. Ihre Aussage deckte sich, bis auf einige Details, mit der Schilderung des Angeklagten.
Der war an jenem Sonnabend Abend bei Freunden, die in dem Haus wohnen und hatte die Schlüssel für die Wohnung eines Landsmanns, der gerade nicht zu Hause war. Als er zum Rauchen vor die Haustür ging, traf er dort auf die 21-Jährige. Sie lebt mit ihrer Familie – dem Freund und inzwischen drei Kindern – in einer Einrichtung „betreute Elternschaft“ in der Nähe. Zur fraglichen Zeit war sie seit ein paar Wochen mit ihrem dritten Kind schwanger.
Er habe ihr Komplimente gemacht, sie geküsst und gefragt, ob sie mit ihm in die Wohnung kommen wolle. „Sie hat zugestimmt“, erklärte der Angeklagte, der 2014 nach Deutschland gekommen ist und seit drei Jahren als anerkannter Flüchtling in Frankfurt lebt. Er sei davon ausgegangen, dass sie auch mit ihm schlafen wolle. Wenn sie sich auf dem Weg zur Wohnung gewehrt hätte, hätten das ja die Sicherheitsleute im Haus mitbekommen, so der Eritreer.
Der Darstellung widersprach die Hauptzeugin nur zum Teil. Er habe den Arm um sie gelegt und sie mit sich zum Fahrstuhl gezogen. Sie sei „kein Mensch, der gern auf sich aufmerksam macht“, deshalb habe sie sich nicht gewehrt oder geschrien, so die ungelernte junge Mutter. Wäre der Vorwurf nicht so ernst, hätte man lachen mögen, als sie erklärte, „ich bin mit gegangen, bevor noch was passiert“.
Tatsächlich ist erst oben, in der Wohnung passiert, was wohl zu erwarten war: Der junge Eritreer, der nach eigenen Aussagen noch nie zuvor Sex hatte, schob die Frau auf die Couch und „befummelte“ sie, wie die Zeugin erklärte. Der Angeklagte leugnet nicht, die Hand in ihre Jogginghose und zwei Finger in ihre Scheide geschoben zu haben. Doch als sie sagte, dass er aufhören solle und zu weinen anfing, habe er von ihr abgelassen, so der 23-Jährige. Auf dem Weg nach unten habe sie ihm sogar noch ihre Handynummer gegeben. Das sei dumm von ihr gewesen, erklärte die Zeugin dazu.
Sowohl sie als auch die vor Gericht befragte Betreuerin räumten ein: Ohne die Freundin, die sie auf dem Nachhauseweg traf, hätte sie keine Anzeige erstattet. Die Freundin lebt ebenfalls in der Einrichtung – mit ihrem Kind, das aus einer Vergewaltigung durch einen Ausländer stammt. Damals war die heute 16-Jährige erst 13. Das Gericht ging davon aus, dass die Freundin aus dieser traumatischen Erfahrung heraus zur Anzeige drängte.
Der Freigesprochene erklärte nach dem Urteil mit Hilfe eines Dolmetschers: „So etwas wird nicht wieder passieren. Ich will mich anständig verhalten, was lernen und in Deutschland arbeiten.“ Der Haftbefehl gegen ihn, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden war, wurde aufgehoben. (ir)