Corona-Maßnahmen: Frankfurts Grenzpendler bangen um 65 Euro

Die IHK in Frankfurt (Oder) hat mit der Auszahlung der Pauschale für die meist polnischen Pendler begonnen. Doch die sind dabei auf ihren Arbeitgeber angewiesen. Die Stadtbrücke zwischen Frankfurt (Oder) und Slubice passiert wegen der Quarantänepflicht jetzt nur selten jemand. Die Laternen brennen aber noch.
Nancy WaldmannEigentlich wohnt sie im Kreis Słubice. Nach der Quasi-Grenzschließung am 27. März zog Kowalska kurzerhand in die Wohnung ihrer Tochter in Frankfurt. Die hatte ihre Arbeit gerade verloren und blieb in Polen. Die Mutter übernahm beide Mieten, obwohl sie nur Mindestlohn verdient. Doch in der Erwartung der 65-Euro-Pauschale, die die Landesregierung Berufspendlern versprochen hatte, dachte Kowalska, die Entscheidung sei richtig. Das Hotelzimmer, das ihr Arbeitgeber für sie anmieten und teilfinanzieren wollte, lehnte sie ab. Um nicht auf den Mietkosten sitzen zu bleiben, ist sie nun jedoch auf ihren Arbeitgeber angewiesen, denn dieser muss die Pauschale beantragen. Der behauptete, das Geld stünde ihr nicht zu, da sie privat untergekommen sei.
Ähnliches berichtet ein polnischer Angestellter eines Handwerksbetriebes, der bei einem Familienmitglied in Frankfurt unterkam. Sein Arbeitgeber möchte sich zwar um die Tagespauschale bemühen, sagt aber, er und andere polnische Kollegen sollten in die vom Betrieb angemietete Unterkunft ziehen und dazu täglich Quittungen von Einkäufen vorlegen. „Soviel kann ich gar nicht einkaufen“, sagt der Mann.
Die Irritationen um die Pauschale sind noch groß. Fast vier Wochen liegt das Versprechen aus Potsdam nun zurück, aber erst seit letzter Woche können die Grenzpendler-Pauschalen bei der IHK Ostbrandenburg beantragt werden, rückwirkend ab dem 27. März. Die gute Nachricht: Arbeitgeber müssen keinerlei Verwendungsnachweise, wie etwa Hotelrechnungen oder Quittungen für Verpflegungskosten, vorlegen, so Kathleen Labitzke von der IHK.
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Die lange Wartezeit nährte jedoch Spekulationen. Noch bevor die Antragsformulare und das genaue Prozedere öffentlich waren, fand man auf der Website der IHK bereits eine Liste von Hotels, aufgeführt unter „Unterbringungsmöglichkeiten für Pendler“. Arbeitgeber konnten also vermuten: Nur wer in den genannten Unterkünften seine Mitarbeiter unterbringt, erhält die Pendlerpauschale. Schließlich wollte die Landesregierung mit dem Geld nicht nur polnische Arbeitskräfte in Brandenburg halten, sondern möglichst auch noch das darbende Gastgewerbe stärken.
Nun bleibt es doch bei einer einfachen Pauschale – ganz gleich, ob die Pendler privat untergekommen sind oder in vom Betrieb gebuchten Unterkünften, wie die IHK ausdrücklich vermerkt. Formell handelt es sich um eine Erstattung von Vorleistungen, beim Antrag muss der Arbeitgeber eine Liste anfügen, in der seine Arbeitnehmer den Empfang der Unterstützung als Sach- oder Geldleistung per Unterschrift je Tag bestätigen. Wie die Unterstützung weitergereicht werde, wer also etwa die Unterkunft organisiere, darüber müssen sich Arbeitgeber und Angestellte untereinander einigen, so Kathleen Labitzke. 35 Anträge für insgesamt 137 Pendler seien bisher gestellt worden, an fünf Firmen sei bereits ausgezahlt, teilte die IHK Ostbrandenburg am Freitag mit, die bis auf den Raum Cottbus für ganz Brandenburg zuständig ist – wenig, bedenkt man, dass es 14 000 Grenzpendler in Brandenburg geben soll.
„Einige Arbeitgeber wollen sich die Mühe nicht machen und dann bleiben die Arbeitnehmer auf den Kosten sitzen“, sagt Beraterin Agnieszka Zdziabek-Bollmann, die viele Anfragen von Betroffenen erhält.
Manche Frankfurter Unternehmen sind aber auch selbst in Vorleistung gegangen. Der Objekt-Dienstleister Lange hat seit einer Woche für sechs seiner polnischen Mitarbeiter in der Grünpflege Zimmer angemietet. Den Rest der Pauschale werde man als Verpflegungsgeld auszahlen, teilt die Firma mit. Die Agrargenossenschaft Ranzig mit Filiale im Oderturm hat bereits seit Ende März vier Fleischerei-Mitarbeiter aus Polen auf eigene Kosten untergebracht. „Die 65 Euro wollen wir komplett an die Kollegen auszahlen, als Entschädigung, dass sie so lange von der Familie getrennt bei uns bleiben“, kündigt Agrargenossenschaftschef Frank Groß an.
Die Industrie- und Handelskammer zahlt die Grenzpendlerpauschale auf Antrag an ihre Mitgliedsunternehmen sowie an Landwirtschaftsbetriebe und medizinische Einrichtungen.Handwerksunternehmen wenden sich an die Handwerkskammer.
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