Gewalt in Frankfurt (Oder)
: 15-Jähriger bei Schlägerei verletzt

In Frankfurt (Oder) ist es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Dabei gerieten mehrere Personen aneinander. Was genau passiert ist.
Von
Melanie Dahrendorf,
Nicole Buhlau
Frankfurt (Oder)
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ARCHIV - 15.03.2019, Bayern, Kempten: ILLUSTRATION - Ein Polizist steht im Regen vor einem Streifenwagen dessen Blaulicht aktiviert ist. Eine junge Frau soll einen vier Jahre alten Bub in Eschenbach in der Oberpfalz mit Gewalt getötet haben. Sie sitze wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft, teilte die Polizei am Freitag mit. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In Frankfurt (Oder) wurde ein 15-Jähriger bei einer Schlägerei verletzt. (Symbolfoto)

dpa
  • In Frankfurt (Oder) wurde ein 15-Jähriger bei einer Schlägerei schwer verletzt.
  • Der Vorfall ereignete sich am Freitagabend gegen 22 Uhr in der Heilbronnerstraße – teils im Lenné Park.
  • Mehrere Personen gerieten aneinander, es kam zu Schlägen; genaue Beteiligtenzahl ist unklar.
  • Der Jugendliche erlitt eine Stichverletzung am Oberkörper und kam ins Krankenhaus.
  • Ein 26-Jähriger gilt als mutmaßlicher Täter, das Motiv ist laut Polizei noch offen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Bereits am Freitagabend, gegen 22 Uhr, kam es, wie Marcel Patzwahl von der Polizeidirektion Ost mitteilt, zu einem Vorfall in Frankfurt (Oder). In der Heilbronnerstraße, teilweise sogar im Lenné Park, gerieten laut Polizei mehrere Personen aneinander.

Auf Nachfrage konnte die genaue Anzahl der Beteiligten nicht genannt werden. Auch das Alter der Personen, Männer wie Frauen, könne deswegen nicht endgültig mitgeteilt werden, so Patzwahl. Es sei zu Schlägen gekommen.

Dabei ist ein 15-Jähriger durch eine Stichverletzung am Oberkörper schwer verletzt worden. Die Einsatzkräfte brachten den Jugendlichen ins Krankenhaus.

Die Polizei konnte einen 26-Jährigen als mutmaßlichen Täter ermitteln. Was der Auslöser der Schlägerei war, konnte die Polizei noch nicht sagen. Im Rahmen eines eingeleiteten Strafverfahrens muss nun geklärt werden, was sich am Ort des Geschehens zugetragen hatte.