Glätte in Frankfurt (Oder)
: Probleme bei Müllabfuhr, welche Pflichten Anwohner haben

Winterwetter und anhaltende Eisglätte in Frankfurt (Oder) führen zu Ausfällen bei der Müllabfuhr. Welche Folgen das hat und was die Stadtverwaltung kritisiert.
Von
Lisa Larossa
Frankfurt (Oder)
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Mitarbeiter der Müllabfuhr entsorgt eine Biomülltonne

Ein Mitarbeiter der Müllabfuhr entsorgt eine Biomülltonne. In Frankfurt (Oder) gibt es zum Teil Probleme mit nicht gestreuten und geräumten Wegen. (Symbolfoto)

Jan Woitas/dpa
  • Schnee und Eis in Frankfurt (Oder) stören die Müllabfuhr stark.
  • Viele Anliegerstraßen und Gehwege sind schlecht oder nicht geräumt.
  • Stadt fordert: räumen/streuen, Wege zu Tonnen und Straße freihalten.
  • Tonnen bei ungeräumten Straßen zur nächstgelegenen geräumten Straße bringen.
  • Nachleerung ist nicht immer möglich; Abfuhr sonst erst zum nächsten Termin.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Warnungen vor Glätte hören nicht auf. Auch am Wochenende kann es Schneegriesel, Frost und überfrierende Nässe geben. In der kommenden Woche bleibt das Wetter frostig. Was dann zu tun ist, ist eigentlich klar: streuen, bei Bedarf Schnee schieben und den Weg freimachen. Doch in Frankfurt (Oder) klappt das an vielen Stellen nicht.

Darauf weist die Stadtverwaltung in einer aktuellen Pressemitteilung hin. „Insbesondere viele Anliegerstraßen und Gehwege sind schlecht oder gar nicht geräumt“, heißt es darin. „Dies beeinträchtigt zum einen die Verkehrssicherheit, erschwert zum anderen die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle.“

Um die Müllabfuhr geht es in der Mitteilung insbesondere. „Um eine geregelte und sichere Anfuhr der Entsorgungsfahrzeuge zu gewährleisten, sind Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich aufgefordert, ihren Anliegerpflichten nachzukommen“ – das ist besonders in der aktuellen Wettersituation wichtig.

Winterwetter führt in Frankfurt (Oder) zu Problemen bei Müllabfuhr

Im gesamten Stadtgebiet führe die anhaltende Schnee- und Eisglätte derzeit bei der Müllabfuhr zu erheblichen Einschränkungen, informiert die Verwaltung. „Zwar ist der Entsorger bemüht, auch unter winterlichen Bedingungen alle Straßen planmäßig anzufahren, dies ist jedoch bei nicht geräumten, stark vereisten Straßen oder engen Durchfahrten nicht immer möglich.“

Die Fahrerinnen und Fahrer der Entsorgungsfahrzeuge würden vor Ort sicherheitsbedingt entscheiden, ob Straßen befahrbar sind. Sie würden eine hohe Verantwortung tragen – „sowohl für die eingesetzten Fahrzeuge als auch für andere Verkehrsteilnehmende – und müssen aus Gründen der Verkehrs- und Betriebssicherheit situationsbezogen entscheiden, ob eine Straße befahren werden kann oder ausgelassen werden muss“, heißt es aus dem Rathaus.

Welche Pflichten Anlieger in Frankfurt (Oder) haben

Die Verwaltung listet auf, wozu Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet sind:

  • Gehwege und, soweit erforderlich, auch Fahrbahnen von Schnee und Eis zu befreien beziehungsweise mit abstumpfenden Mitteln zu sichern
  • am Leerungstag rechtzeitig den Weg vom Standplatz der Abfallbehälter bis zum Straßenrand schnee- und eisfrei zu halten
  • Durchgänge durch Schneewälle am Straßenrand zur Fahrbahn zu schaffen
  • Fahrzeuge so zu parken, dass die erforderliche Durchfahrtsbreite für Müllfahrzeuge gewährleistet ist.

Wer als Anliegerin und Anlieger gilt, ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt geregelt und nachzulesen im Amtsblatt der Stadt vom 17.12.2025 (PDF).

Doch was sollte man tun, wenn die Müllabfuhr kommt und die Straße eben nicht von Eis befreit worden ist? „Bewohnerinnen und Bewohner von Straßen, die am Abfuhrtag nicht oder nur unzureichend geräumt sind, insbesondere Anliegerstraßen und steile Zufahrten, werden gebeten, ihre Abfallbehälter an die nächstgelegene geräumte Straße zu bringen“, informiert die Stadt.

Denn auch eine Leerung zu einem anderen Zeitpunkt ist in der aktuellen Wetterlage nicht immer möglich. „Bei anhaltend schlechten oder unveränderten Straßenverhältnissen kann eine Nachleerung nicht in jedem Fall erfolgen“, heißt es in der Mitteilung. „In diesen Fällen wird die Abfuhr erst wieder zum nächsten regulären Abfuhrtermin durchgeführt.“