Eigentlich sollen Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. So sieht es auch das Grundgesetz vor (Artikel 6), das die Pflege und Erziehung des Kindes bis zur Volljährigkeit zum natürlichen Recht und zugleich zur Pflicht der leiblichen Eltern erklärt. Aber aus den unterschiedlichsten Gründen...