Müll in Frankfurt (Oder): Wer die Biotonne falsch befüllt, muss mit Bußgeld rechnen

Was darf in den Biomüll? Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) informiert darüber, denn sie wird das künftig schärfer prüfen. (Symbolbild)
Arno Burgi/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild- Frankfurt (Oder) prüft Bioabfall strenger; Bußgeld bei falscher Befüllung.
- Ab Mai 2025 werden Bioabfälle mit mehr als 3% Störstoffen abgewiesen.
- Fehlbefüllung erhöht Abfallgebühren für Bürger.
- Plastik- und Bioplastiktüten sind nicht für Bioabfall geeignet.
- Bioabfall in Zeitungspapier wickeln als Alternative empfohlen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Biomüll in Frankfurt (Oder) wird seit Juni 2024 nicht mehr kompostiert, sondern in einer Kompostierungs- und Vergärungsanlage in Ahrensfelde energetisch verwertet. Diese Verwertung, das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor, wird jedoch sehr durch sogenannte Störstoffe erschwert. Dazu gehören Metalle, Plastik – insbesondere Bioplastik – Elektroschrott und „stapelweise Altpapier, die über die Bioabfalltonne entsorgt werden“.
In Frankfurt betrage die „Störstoffquote“ aktuell sieben bis zehn Prozent. Die Störstoffe müssen aufwendig, teilweise sogar händisch, aussortiert werden. Hinzu kommt, dass in Ahrensfelde ab dem 1.5.2025 die Bioabfälle einfach zurückgewiesen werden können, wenn sie mehr als drei Prozent Störstoffanteil besitzen. Zu diesem Zeitpunkt tritt nämlich eine Novelle der Bioabfallverordnung in Kraft.
Bußgeld in Frankfurt (Oder), wenn Biomüll falsch befüllt ist
Werden die Bioabfälle abgewiesen, müssen sie in einer herkömmlichen Verbrennungsanlage zu einem höheren Entsorgungspreis mit zusätzlichen Kosten für den Transport entsorgt werden. „Diese zusätzlichen Kosten werden dann wiederum in der nächsten Abfallgebührenkalkulation berücksichtigt. Somit erhöhen sich auch die Abfallgebühren für alle Bürgerinnen und Bürger“, verdeutlicht die Stadtverwaltung.
Das soll vermieden werden. Aus diesem Grund wird das Biosammelfahrzeug der Stadt im Laufe des kommenden Jahres mit einer Scantechnik ausgestattet, „welche die Störstoffe noch vor dem Kippvorgang erkennt“. Wird eine Tonne beanstandet, bekommt sie einen Aufkleber und bleibt ungeleert. „Dies ist in der Regel mit zusätzlichen Kosten für die Bürgerinnen und Bürger verbunden und kann auch ein Bußgeld aufgrund fehlerhafter Abfalltrennung nach sich ziehen“, heißt es aus der Stadtverwaltung.
Was darf in Frankfurt (Oder) in die Biotonne und was nicht?
Was also darf in die Biotonne und was nicht, um diesem Bußgeld zu entgehen? Grundsätzlich gelte, dass in den Bioabfall nur verrottende Abfälle gehören. Also: Essensreste beziehungsweise Küchenabfälle, die bei der Zubereitung des Essens entstehen, oder Grünschnitt wie zum Beispiel verwelkte Blumensträuße, Laub und Gräser.
Verunsicherung herrscht oft auch beim Thema Mülltüten. Noch immer werden viele Mülltüten aus Plastik in der Bioabfalltonne entsorgt, beobachtet die Stadt. „Selbst die vom Handel als biologisch kompostierbar angepriesenen Plastiktüten sind nicht für das angewandte Verwertungsverfahren geeignet.“ Es gilt: Lediglich der Inhalt der Bioplastiktüte gehört in die Bioabfalltonne. Die leere Tüte muss in die gelbe Tonne. Ein Tipp aus der Stadtverwaltung: „Alternativ kann der Bioabfall auch in Zeitungspapier eingewickelt bzw. der Biomülleimer damit ausgelegt werden, um die Feuchtigkeit aufzusaugen.“


