RE1 in Frankfurt (Oder): Odeg kündigt erneut Ersatzverkehr an ‒ was Pendler erwartet

Die Odeg, Betreiberin des RE1, den Pendler aus Frankfurt (Oder) Richtung Berlin nutzen, verkündet Zugausfälle und Schienenersatzverkehr im Mai 2024.
Patrick Pleul/dpaNachdem die Odeg erst jüngst angekündigt hatte, dass die Züge Richtung Berlin nur noch zwei- statt dreimal pro Stunde fahren werden, kommen bald weitere Einschränkungen auf die Fahrgäste zu. Pendler aus Frankfurt (Oder), die auf den Regionalexpress RE1 angewiesen sind, tun gut daran, sich den 10. bis 12. Mai 2024 vorzumerken.
Wie das Unternehmen mit einer Pressemitteilung informiert, werden ab Freitag (10. Mai) gegen 22 Uhr bis voraussichtlich Sonntag (12. Mai), 19.30 Uhr einzelne Züge der Linie RE1 zwischen Pilgram und Frankfurt (Oder) entfallen. Grund dafür seien Bauarbeiten der DB InfraGO AG.
RE1 ab Frankfurt (Oder): SEV hält nicht in Pilgram
Ein Ersatzverkehr mit Bussen werde eingerichtet, heißt es seitens der Odeg. Allerdings werde dieser „den Bahnhof in Pilgram aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht anfahren“. Deshalb fahren die Busse bis Jacobsdorf (Mark). Ein Umstieg in den Ersatzverkehr Richtung Jacobsdorf (Mark) ist in Pilgram nur an der Haltestelle Pilgram-Schulstraße möglich.
Die Ersatzbusse, die von dort aus nach Frankfurt (Oder) zurückreisen, halten hingegen nicht in Pilgram. Für Fahrgäste mit Start- und Zielbahnhof Pilgram pendeln weiterhin Züge zwischen Pilgram und Jacobsdorf (Mark).
RE1 ab Frankfurt (Oder): Kein Anspruch auf Fahrrad-Mitnahme
Die Ersatzbusse fahren laut Fahrplan (PDF) in Frankfurt (Oder) vom Bussteig 5 zu folgenden Zeiten ab: am 10. Mai um 21.58 Uhr, am 11. und 12. Mai um 5 Uhr, und zwischen 8 und 19 Uhr jeweils einmal zur vollen Stunde. In Jacobsdorf (Mark) hingegen fahren die Busse am 10. Mai um 21.58 Uhr sowie am 11. und 12. Mai um 5.45 Uhr und ab 8.05 Uhr bis 19.05 Uhr jeweils einmal stündlich.
Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder können laut Unternehmen im Ersatzverkehr nur eingeschränkt befördert werden. Bei wenig Platz haben Rollstühle und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme des Fahrrads bestehe nicht.



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