Silvester in Frankfurt (Oder)
: Hohe Strafe droht für Feuerwerk auf Slubicer Straße

2025 darf in Frankfurt (Oder) erneut kein Feuerwerk auf der Slubicer Straße gezündet werden – wegen des Kontrollzelts der Bundespolizei. Welche Strafe denen droht, die sich nicht daran halten.
Von
Lisa Larossa
Frankfurt (Oder)
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Bundespolizei und Zoll kontrollieren gleichzeitig am Grenzübergang in der Slubicer Straße.

Zelt der Bundespolizei an der Stadtbrücke: In der Slubicer Straße in Frankfurt (Oder) darf erneut kein Feuerwerk abgebrannt werden. Welche Strafe droht.

René Matschkowiak
  • Auf der Slubicer Straße in Frankfurt (Oder) bleibt Feuerwerk aufgrund der Bundespolizei-Kontrollstelle verboten.
  • Verbot gilt für den Straßenraum, Gehweg und angrenzende Freiflächen wegen Brandgefahr.
  • Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
  • In der Silvesternacht 2024/25 versammelten sich 400 Personen, es blieb trotz Verbot ruhig.
  • Feuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar für Personen ab 18 Jahren erlaubt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In der Silvesternacht vom 31. Dezember 2024 auf den 1. Januar 2025 gab es Alarm in der Slubicer Straße in Frankfurt (Oder). Aus einem Keller drang Qualmgeruch. Die Feuerwehr rückte wegen einer Großbrandmeldung aus. Letztlich gab es jedoch nichts zu löschen. Vermutlich hatte jemand einen Böller in den Keller geworfen – zu einem Feuer kam es dadurch nicht.

Um kurz vor Mitternacht hatten sich außerdem in dem Bereich rund 400 Personen zusammengefunden, um ein Feuerwerk abzubrennen. Das ist dort aber gar nicht erlaubt – am Ende blieb es ruhig, hatte die Bundespolizei damals auf Nachfrage mitgeteilt.

Feuerwerk-Verbot am Kontrollzelt in Frankfurt (Oder)

Weder Angriffe auf Polizei oder Feuerwehr – wie sich in den Vorjahren gehäuft hatten, zum Beispiel in der Silvesternacht 2023/24 in der Slubicer Straße – noch ein brennendes Polizeizelt hatte es vor einem Jahr gegeben. Auch in diesem Jahr soll es dort ruhig bleiben.

Die Stadtverwaltung erinnert in einer Pressemitteilung daran, dass es auch in diesem Jahr verboten ist, in der Slubicer Straße Feuerwerk zu zünden. Es geht um den Straßenraum, „zu dem auch der Gehweg gehört“, sowie um die „benachbarten Freiflächen“.

Die Begründung: Die Kontrollstelle der Bundespolizei an der Stadtbrücke gehört zu „besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“. In unmittelbarer Nähe von diesen sowie von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen – „also auch das handelsübliche Silvesterfeuerwerk“ – verboten.

Feuerwerk in der Slubicer Straße: Welche teure Strafe droht

Weiter heißt es, dass das Sprengstoffrecht es nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt, am 31. Dezember sowie am 1. Januar Feuerwerk abzubrennen.

Wer sich nicht daran hält, muss mit teuren Folgen rechnen. Eine Ordnungswidrigkeit sei es, vor dem 31. Dezember oder nach dem 1. Januar, an den genannten Orten oder als unter 18-jährige Person Feuerwerk zu zünden. Laut Stadtverwaltung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.