Terrorverdacht in Frankfurt (Oder)
: Jugendlicher bleibt weiter in Gewahrsam

Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen einen Jugendlichen aus Frankfurt (Oder). Es geht um Terrorismus. Der Teenager sitzt weiter in Polizeigewahrsam, doch es bleiben Fragen offen.
Von
Philipp Stepputtis
Frankfurt (Oder)
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Hier wurde der 15-Jährige von Spezialkräften des BKA in Gewahrsam genommen.

An der Ecke Beckmannstraße und Bruno-Peters-Berg in Frankfurt (Oder) hatten Spezialkräfte des BKA den 15-Jährigen am 4. September in Gewahrsam genommen.

Leonard Palm
  • Polizeigewahrsam eines 15-Jährigen in Frankfurt (Oder) wegen Terrorverdachts verlängert.
  • Jugendliche steht im Verdacht, für eine terroristische Vereinigung zu werben.
  • Verbindung zu Hauptverdächtigem der geplanten Wiener Taylor-Swift-Konzertanschläge.
  • Gericht verlängerte Ingewahrsamnahme bis 15. September, weitere Verlängerung möglich.
  • Keine eigenen Ermittlungen in Brandenburg, Polizeipräsidium auf Entlassung vorbereitet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Zusammenhang mit andauernden Terror-Ermittlungen der Bundesanwaltschaft ist ein Jugendlicher (15) aus Frankfurt (Oder) weiter zur Gefahrenabwehr in Polizeigewahrsam. Das sagte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Brandenburg in Potsdam. Ein Amtsgericht habe die Ingewahrsamnahme für zwei Wochen verlängert. Zuvor berichtete Rbb24.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 4. September eine Wohnung in Frankfurt (Oder) durchsuchen lassen. Es werde gegen den Jugendlichen wegen des Verdachts des Werbens für eine ausländische terroristische Vereinigung ermittelt, sagte eine Sprecherin der Behörde in Karlsruhe. Nach dpa-Informationen soll der syrische Jugendliche in Kontakt mit dem Hauptverdächtigen des vereitelten Terroranschlags auf die Wiener Taylor-Swift-Konzerte gestanden haben.

Gewahrsam im Falle des 15-Jährigen um 14 Tage verlängert

Der Verdächtige kam nach der Durchsuchung am 4. September in Gewahrsam. Diese Maßnahme wurde laut Polizei bis zum 15. September angeordnet. Eine Verlängerung ist nach dem Polizeigesetz aber möglich. Daher sei am vergangenen Sonnabend (14.9.) entschieden worden, dass die Ingewahrsamnahme des Jugendlichen 14 Tage verlängert werde, so die Sprecherin.

Die Polizei sei auf eine mögliche Entlassung vorbereitet, falls es bis dahin keinen Haftbefehl gebe, der aus dem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts hervorgehe. Ein eigenes Ermittlungsverfahren in Brandenburg gegen den Jugendlichen gibt es nicht.

Im August waren zwei mutmaßliche Sympathisanten der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Österreich festgenommen worden. Einer von ihnen hatte nach Erkenntnissen der Polizei geplant, bei einem der Taylor-Swift-Konzerte inmitten von Fans vor dem Stadion einen Anschlag zu verüben.