Bahn RE1: Ausfall zwischen Fürstenwalde und Erkner im Mai

Der Bahnhof Erkner: Züge der Linie RE1 fallen zwischen Erkner und Fürstenwalde aus. Die Odeg hat einen Schienenersatzverkehr eingerichtet.
Christian Heinig- Bauarbeiten von DB InfraGO AG führen vom 2. bis 5. Mai zu Zugausfällen der Linie RE1 zwischen Erkner und Fürstenwalde.
- Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet, Fahrzeiten sind online verfügbar.
- Reisende sollen sich tagesaktuell informieren, da auch Verbindungen nach Frankfurt (Oder) und Berlin betroffen sind.
- Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang, Fahrradmitnahme ist begrenzt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Von Freitag, dem 2. Mai, 22:30 Uhr, bis Montag, dem 5. Mai, 3 Uhr, müssen Pendler und Bahnreisende auf der Linie RE1 zwischen Erkner und Fürstenwalde sowie vereinzelt von und nach Frankfurt (Oder) mit Einschränkungen im Zugverkehr rechnen.
Wie die Odeg am Freitag (25. April) mitteilte, entfallen in diesem Zeitraum alle Züge der Linie RE1 im Abschnitt zwischen Erkner und Fürstenwalde. Grund hierfür sind Bauarbeiten, die von der DB InfraGO AG durchgeführt werden.
Ausfall beim RE1: Reisende sollten sich tagesaktuell informieren
Für die betroffenen Streckenabschnitte wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet, der die Fahrgäste zwischen Fürstenwalde und Erkner beziehungsweise bis nach Berlin-Alexanderplatz befördert. Die genauen Abfahrtszeiten der Ersatzbusse sind im PDF-Download verfügbar und können auch auf den Websites www.bahn.de und www.vbb.de und in den entsprechenden mobilen Apps eingesehen werden.
Reisende sollten sich vor Fahrtantritt tagesaktuell über ihre Reiseverbindung informieren, bittet die Odeg.
Auch einzelne Züge von Fürstenwalde nach Frankfurt (Oder) und von Fürstenwalde nach Berlin entfallen über das lange Wochenende.
Die Odeg empfiehlt, auf frühere oder spätere Reiseverbindungen auszuweichen. Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder können im Ersatzverkehr nur begrenzt befördert werden. Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang im Bus. Ein Anspruch auf Mitnahme des Fahrrades besteht nicht.


